Fall Hemmental: Verteidigung will vor das Bundesgericht ziehen

Dario Muffler | 
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Grosses Polizeiaufgebot am 14. Dezember 2015 in Hemmental: In der Nacht davor ereignete sich in einer Wohnung ein blutiges Familiendrama. Archivbild: Zeno Geisseler

Das Schaffhauser Obergericht bestätigt das Urteil im Fall Hemmental. Die Verteidigung kündigte an, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen.

Ganz zum Schluss nickte die junge Frau nur noch. «Haben Sie die Begründung verstanden?», hatte sie Oberrichterin Annette Dolge zuvor gefragt. Weiss gekleidet, mit gesenktem Haupt, sodass ihr ihre langen schwarzen Haare ins Gesicht fielen, sass die Beschuldigte im ­Familiendrama von Hemmental gestern im Kantonsratssaal und nahm ihr Urteil still entgegen. Das Schaffhauser Obergericht verurteilte sie wegen Mordes, einfacher Körperverletzung, mehrfacher Nötigung und wegen Zuwiderhandlung gegen das Waffengesetz zu 15½ Jahren Haft. Damit folgte das Gericht dem Urteil des Kantonsgerichts weitestgehend. Freigesprochen wurde die 28-Jährige vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs. Zudem senkte das Obergericht das Strafmass gegenüber dem Kantonsgericht um ein Jahr.

Der jungen Frau wird vorgeworfen, ihren Vater am 13. Dezember 2015 spätabends in der Wohnung ihrer Eltern in Hemmental ermordet zu haben. Dieser lieferte sich ­damals einen Kampf mit ihrem Ehemann. Beide Männer stachen mit Messern aufeinander ein und verletzten sich schwer. Als ihr Ehemann den Kampf zu verlieren drohte, rief er seine Frau um Hilfe. Diese war zu diesem Zeitpunkt noch nicht am Kampfgeschehen beteiligt, sondern befand sich in einer Auseinandersetzung mit ihrer Mutter. Die Tochter näherte sich dem Vater dann aber von hinten und begann, auf ihn einzustechen. Bis zu 49-mal hat sie das Messer in seinen Hals- und Nackenbereich gerammt. Der 56-Jährige verblutete innert weniger Minuten. Der 26-jährige Ehemann wurde beim Kampf ebenfalls so schwer verletzt, dass er noch vor dem Eintreffen der Polizei verstarb.

Obergericht stützt sich auf Gutachten

Dem Obergericht schien dieser Tat­ablauf, wie er in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen geschildert wird, stichhaltig zu sein, obwohl die Rekonstruktion vor allem auf Indizien basiert. «In so einem Fall ist es besonders wichtig, dass das Gericht streng nach dem Rechtsprinzip ‹Im Zweifel für den Angeklagten› vorgeht», sagte Oberrichter Kilian Meyer gestern. «Das Obergericht erachtet es als bewiesen, dass die Beschuldigte für die tödlichen Stiche verantwortlich ist.» Das Gremium gelangte aufgrund eines rechtsmedizinischen und eines forensischen Gutachtens zu diesem Schluss. «Die Spuren zeigen, dass der Vater zeitgleich von vorn und von hinten angegriffen wurde», so Meyer. Weil der Vater ein grösseres Messer als sein Schwiegersohn hatte, drohte Letzterer den Kampf zu verlieren. «Deshalb hat er seine Frau um Hilfe gerufen», so der Oberrichter. «Dieser Hilferuf wurde auch von der Mutter der Beschuldigten mehrmals zu Protokoll gegeben.» Auch die Spuren an den Händen und die blutdurchtränkten Kleidungsstücke der Beschuldigten würden für die Frau als Täterin sprechen.

«Der Tod des Vaters war das ­eigentliche Handlungsziel.»

Kilian Meyer, Oberrichter

Für das Obergericht war des Weiteren klar, dass es sich bei der Tat um Mord handelt. «Die Tatausführung war heimtückisch und skrupellos», so Meyer. «Der Tod des Vaters war das eigentliche Handlungsziel. Der Vater war wehrlos, und das hat sie bis zum Ende ausgenutzt.»

Die Schuldfähigkeit stufte das Gremium als leicht vermindert ein. Weil lediglich bei der Tatausführung Skrupellosigkeit nachgewiesen werden konnte, nicht aber bei der Planung und dem Motiv – dieses liegt nach wie vor im Dunkeln –, wurde die Einsatzstrafe auf 15 Jahre festgelegt. Diese ­erhöhte das Obergericht aufgrund der Nötigung, welche die Beschuldigte gegen die Mutter begangen hatte, um ein halbes Jahr auf 15½ Jahre. Der Erste Staatsanwalt, ­Peter Sticher, zeigte sich zufrieden mit dem Urteil.

«Grosse Fragezeichen vorhanden»

Christoph Storrer, der amtliche Verteidiger der Beschuldigten, hatte derweil kein Verständnis für das Urteil. «Die Indizienkette, die das Obergericht als erstellt betrachtet, ist nicht vollständig vorhanden», so Storrer. «Es gibt sehr grosse Frage­zeichen in diesem Ablauf, wie ihn das Ober­gericht annimmt.» Mit grösster Wahrscheinlichkeit werde er das Urteil ans ­Bundesgericht weiterziehen.

 

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