Kantonale SVP sagt Nein zur Hornkuh-Initiative

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Über die Hornkuhinitiative wird am 25. November abgestimmt. Bild: Key

Ja zur Selbstbestimmungs- Initiative, Ja zu Sozialdetektiven und Nein zur Hornkuh-Initiative: Die kantonale SVP hat ihre Abstimmungsparolen gefasst.

Anfang Woche widmeten sich die Parteimitglieder an der Versammlung der SVP des Kantons Schaffhausen im Restaurant zum Alten Schützenhaus den nationalen Abstimmungsvorlagen vom 25. November. Der Schaffhauser SVP-Ständerat Hannes Germann stellte der Versammlung die Hornkuh-Initiative vor und empfahl diese zur Ablehnung. Eine solche Regelung habe in der Bundesverfassung nichts verloren. Die Versammlung folgte ihm mit 28 Nein- zu 14 Ja-Stimmen bei 4 Enthaltungen.

«Ein Ja zur direkten Demokratie»

Germann stellte auch die Selbstbestimmungs-Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» vor. «Die weltweit einzigartige Selbstbestimmung in Form der bewährten direkten Demokratie hat der Schweiz Wohlstand, Freiheit und Sicherheit gebracht. Die Selbstbestimmungs-Initiative sichert die Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft», sagte der Ständerat. Volksentscheide müssten gelten. «Wir können in der Schweiz selbst bestimmen, wie hoch unsere Steuern sind, ob und wie man unsere Landschaft vor Überbauung oder heimische Arbeiter vor Lohndumping schützt.» Internationale Gremien und Behörden weiteten den Geltungsbereich der internationalen Verträge jedoch laufend aus. So setzen Politiker und Gerichte in letzter Zeit mit Verweis auf internationale Verträge Schweizer Volksentscheide nicht mehr oder nur teilweise um. «Diese Tendenz führt zu Rechtsunsicherheit. So können beispielsweise verurteilte Straftäter nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden, weil sie sich auf internationales Recht berufen», sagte Germann. Oder die eigenständige Steuerung der Zuwanderung werde – trotz Volksentscheid – mit Verweis auf das Freizügigkeitsabkommen mit der EU nicht umgesetzt. Hannes Germann empfahl die Volksinitiative zur Annahme – es sei ein Ja zur direkten Demokratie. Die Versammlung stimmte der Selbstbestimmungs-Initiative mit 47 Ja- und keiner Nein-Stimme bei 4 Enthaltungen klar zu.

Sozialdetektive: Einstimmigkeit

Auch die Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, das heisst, die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten, wurde ebenfalls durch den Schaffhauser Ständerat vorgestellt. Die Änderung des Bundesgesetzes sieht vor, das Gesetz so zu ändern, damit Versicherungen bei Verdacht mittels Sozialdetektiven ihre Versicherten überwachen können. Ehrliche Bezüger von Versicherungsleistungen brauchten sich auch weiterhin keine Sorge zu machen, sagte Germann. Ihre Leistungen blieben unangetastet, und die Hürden für eine Überwachung seien hoch. Hannes Germann empfahl der Versammlung die Änderung des Bundesgesetzes anzunehmen. Die Parteimitglieder folgten seiner Empfehlung mit 47 Ja-Stimmen bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung. (r.)

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