Bettler und dubiose Spendensammler im Kanton aktiv
Seit Anfang Juni 2018 gehen bei der Schaffhauser Polizei vermehrt Meldungen über dubiose und aufdringliche Bettler und angebliche Spendensammler ein.
Seriös und unseriös: Wie man unterscheiden kann
Es gibt Möglichkeiten, wie Sie seriöse Spendensammler von unseriösen unterscheiden können. Seriöse Spendensammler fordern keine Bargeldspende vor Ort, sondern geben Ihnen einen Einzahlungsschein und Informationsmaterial mit.
Echte Hilfsorganisationen schicken nicht Betroffene zum Sammeln. Wer sich also beispielsweise als Taubstummer ausgibt und behauptet, für Taubstumme zu sammeln, ist kaum seriös.
Sie gehen von Tür zu Tür und sprechen Personen in Fussgängerzonen oder auf Parkplätzen an: Bettler und angebliche Spendensammler, die mit einer abenteuerlichen Geschichte Mitleid erregen und zu Geld kommen wollen.
Wie die Schaffhauser Polizei mitteilt, registriere sie seit Anfang Juni wieder die verschiedensten «Maschen». Oft geben sich die angeblichen Spendensammler als taubstumm aus und trügen Zettel mit sich. Darauf zu lesen ist dann eine dramatische Geschichte, die nur das Ziel hat, Mitleid zu erregen und so Geld zu erbetteln.
«In solchen Fällen kann in der Regel getrost auf eine Spende verzichtet werden», so die Polizei Schaffhausen, denn: Diese Personen sammlen nicht für Bedürftige, sondern bereichern sich selbst. Die Sammeltour sei dabei nicht selten straff geplant und organisiert. Die Geldsammler würden dabei gezielt von Ort zu Ort gefahren und wieder abgeholt werden.
Die Polizei rät in solchen Fällen zu gewissen Verhaltensregeln:
- Lassen Sie sich nicht von Bettlern und falschen Spendensammlern bedrängen.
- Schliessen Sie die Haustür oder gehen Sie weiter.
- Lassen Sie keine fremden Personen ins Haus oder in die Wohnung.
- Informieren Sie die Schaffhauser Polizei über die Notrufnummer 117. Aufdringliches Betteln ist gesetzlich verboten. Die Bettler können also bestraft werden, was in manchen Fällen abschreckend wirkt.