Vorsicht bei Feuerwerkseinkauf im Ausland

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Bild: Selwyn Hoffmann

Feuerwerk steht kurz vor Silvester bei vielen auf der Einkaufsliste. Doch wer im Ausland kauft, muss aufpassen.

Nach Weihnachten ist die Zeit, in der viele Personen Feuerwerk für Silvester einkaufen - häufig in deutschen Grenzgemeinden. Das Grenzwachtkorps weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten sind. Pyrotechnische Gegenstände dürfen nur bis zu einem Gesamtgewicht von 2,5 Kilogramm ohne Bewilligung eingeführt werden. Ausserdem ist die Einfuhr von gewissen Feuerwerkskörpern, wie etwa solchen, die auf dem Boden explodieren, grundsätzlich verboten, teilt das Grenzwachtkorps mit. Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz werden angezeigt.

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