Vorsicht beim Einkaufen von Feuerwerk

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Gehört für viele zu Silvester wie der Sekt: Ein Feuerwerk um Mitternacht. Bild: Radio Munot

Viele Leute beginnen derzeit, sich wieder mit Raketen und Böllern für Silvester einzudecken. Aber Achtung: Nicht alles darf über die Grenze gebracht werden.

Nach Weihnachten ist die Zeit, in der viele Personen Feuerwerk für Silvester einkaufen - häufig in deutschen Grenzgemeinden. Die eidgenössische Zollverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es Einfuhrbestimmungen gibt. Feuerwerk darf nur bis zu einem Gesamtgewicht von 2,5 Kilogramm ohne Bewilligung eingeführt werden. Ausserdem ist die Einfuhr von gewissen Feuerwerkskörpern verboten. Das Verbot gilt für am Boden knallende Feuerwerkskörper. Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz sind strafbar.

Tipps und Tricks rund um ein gelungenes Feuerwerk hören Sie hier: 

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