Antworten zu Flüchtlingsfragen

Wie ergeht es Tibeterinnen und Tibetern, die nach einem negativen Asylentscheid illegal in der Schweiz und speziell in Schaffhausen leben? Dies wollte Kantonsrätin Susi Stamm (FDP, Schleitheim) in einer Kleinen Anfrage vom Regierungsrat wissen.
Der Regierungsrat antwortet, dass es acht Fälle mit Schaffhauser Bezug mit einem negativen Asylentscheid ohne Anordnung einer Aufnahme und unter Ausschluss der Wegweisung in die Volksrepublik China gebe. Von diesen Personen hielten sich aktuell noch fünf im Kanton auf. Drei Personen seien untergetaucht. Dem stünden insgesamt 47 Personen aus der Volksrepublik China mit vorläufiger Aufnahme gegenüber. Weiter schreibt die Regierung, Personen tibetischer Ethnie stehe es offen, durch Kooperation mit den Bundesbehörden ihre Situation zu bereinigen. Eine Suche nach Sonderlösungen sei weder notwendig noch angebracht. So oder so liege der Ball beim Bund.