Zöllner entdecken Uhr im Wert von rund 48'000 Franken im Kofferraum

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In der Schweiz müssen Barmittel im Wert von umgerechnet mindestens 10'000 Franken bei der Ausreise schriftlich angemeldet werden. Bild: Medienmitteilung Hauptzollamt Singen

Am Grenzübergang von Bietingen entdeckten Zöllner im Kofferraum eines Autos eine unangemeldete Armbanduhr im Wert von umgerechnet 48'000 Franken.

Am Grenzübergang von Bietingen fanden die Zöllner am 12. Januar 2022 eine Schatulle mit einer hochwertigen Armbanduhr im Kofferraum des Autos eines 35-Jährigen. Die Uhr hatte einen Wert von umgerechnet über 48'000 Franken. Trotzdem gab der Mann aus Bayern am Zoll vorerst an, keine anmeldepflichtigen Waren mit sich zu führen. Laut Medienmitteilung des Hauptzollamtes Singen habe der 35-Jährige ausserdem bereits bei der Ausreise in die Schweiz fast den gesamten Kaufpreis der Uhr als Bargeld mit dabei gehabt. Dies hätte er ebenfalls schriftlich anmelden müssen. Gegen den Mann wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und er muss umgerechnet 9'000 Franken Einfuhrabgaben bezahlen. (eri)

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