Nur einer von drei «Stuntfahrern» bestraft

Drei jungen Männern war vorgeworfen worden, im angetrunkenen Zustand einen Alleinunfall verursacht zu haben. Bestraft wurde letztlich nur einer.
Im Fall der drei jungen Männer vor dem Bezirksgericht Andelfingen ist nur einer der drei Beschuldigten schuldig gesprochen worden. Ihnen wurde vorgeworfen im angetrunkenen Zustand einen Alleinunfall verursacht zu haben. Die drei 20-Jährigen waren in Richtung Berg am Irchel unterwegs und sollen spontan ein «Stuntvideo» gedreht haben. Dabei kam es zum Unfall, wobei sich zwei der drei Beschuldigten schwer verletzten. Nur der Fahrzeuglenker wurde gestern schuldig gesprochen. Er erhält eine bedingte Freiheiststrafe von elf Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren. Die anderen beiden müssen einzig für die Gerichtskosten aufkommen. Dies wurde damit begründet, dass die Folgen ihrer Tat ihnen bereits genug geschadet hätten.
Die Details aus der Anklageschrift hören Sie im Beitrag von Radio Munot: