Abstimmungsbeschwerden: Warten auf Lausanne

Mark Liebenberg | 
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Nach der Abstimmung zum Bau des neuen Polizei- und Sicherheitsgebäude wurden Beshwerden eingereicht.

Seit einem halben Jahr wartet Schaffhausen auf ein Urteil der Gerichte wegen der Volks­abstimmungen vom 10. Juni 2018. Jetzt tut sich in Lausanne offenbar endlich etwas.

Einen kleinen Schritt weiter ist die Justiz in Sachen Abstimmungsbeschwerden gegen die städtischen und die ­kantonalen Volksabstimmungen vom 10. Juni letzten Jahres. «Ich kann be­stätigen, dass das Bundesgericht in ­Sachen Abstimmungsbeschwerde sein Urteil zeitlich vor dem Schaffhauser Ober­gericht fällen wird», sagt Staatsschreiber Stefan Bilger. Dies habe ein Schriftenwechsel kurz vor Weihnachten ergeben.

Unmut hatte im Kanton Schaffhausen zuletzt die Tatsache ausgelöst, dass die Gerichte über ein halbes Jahr offenbar untätig haben verstreichen lassen. Gegen die beiden Volksabstimmungen zur Fusion der kantonalen und der städtischen Busbetriebe und zum Polizei- und Sicherheitszentrum waren ­Abstimmungsbeschwerden eingereicht worden. Die Minderheitsmeinung sei in allen amtlichen Abstimmungsmagazinen ungenügend abgebildet gewesen. Diese Fragen muss im Fall der städtischen Abstimmung das Schaffhauser Obergericht, im Fall der kantonalen Vorlagen aber das Bundesgericht klären. Im extremsten Fall müssten die Abstimmungen wiederholt werden. Noch vor zwei Monaten war bekannt geworden, dass die beiden Gerichte auf das Urteil des jeweils anderen gewartet hatten.

Diese gegenseitige Blockade ist nun also offenbar durchbrochen – die Lau­sanner Richter entscheiden zuerst. Viel mehr ist beim Bundesgericht zurzeit jedoch nicht zu erfahren. Lausanne bestätigt gegenüber den SN lediglich, dass das Verfahren laufe und dass die I. Öffentlich-Rechtliche Abteilung des Gerichts dafür zuständig sei. «Über den Stand laufender Verfahren am Bundesgericht wird nicht phasenweise informiert», sagt der Medienbeauftragte des höchsten Schweizer Gerichts, Peter Josi, auf Anfrage. Zudem gebe das Gericht vor der Urteilsbekanntgabe weder über die Zusammensetzung noch über die zahlenmässige Besetzung des Spruchkörpers Auskunft, der sich mit dem Schaffhauser Fall befasst. Denkbar ist eine Dreier- oder eine Fünferbesetzung.

Wann eine Entscheidung gefällt wird, ist indes völlig unklar. An eine Beschleunigung des Verfahrens – angesichts der offenen Fragen für die seit 1. Januar 2019 nur provisorisch vorgenommene Busfusion und der ebenfalls blockierten Planungen beim Polizeizentrum – ist laut Bundesgericht ebenfalls nicht zu denken. Eine formelle Möglichkeit, das Verfahren dringlich zu behandeln, gebe es keine, sagt Josi.

Warum hingegen das Schaffhauser Obergericht seinen Teil der Beurteilung (städtisches Magazin zur Busfusion) nicht unabhängig vom Bundesgericht vornimmt, hat zwei Gründe, wie Vizepräsidentin Susanne Bollinger erklärt: «Ein vorgezogener Obergerichtsentscheid würde die Zulässigkeit der Fusion nicht klären, da die Beschwerde über die kantonale Abstimmung zur gleichen Frage ja noch vor Bundesgericht hängig wäre.» Und da der Obergerichtsentscheid aller Wahrscheinlichkeit nach ans Bundesgericht weitergezogen würde, hätte ein Urteil vor Lausanne keinen praktischen Nutzen, sagt Bollinger.

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