Bundesgericht: Schaffhauser Volksabstimmung vom Juni 2018 ist gültig

Mark Liebenberg | 
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Nach der Abstimmung zum Bau des neuen Polizei- und Sicherheitsgebäude wurden Beschwerden eingereicht.

Das Bundesgericht gibt den Beschwerdeführern um Claudio Kuster teilweise recht, weist ihre Beschwerden aber trotzdem ab.

Das Schweizerische Bundesgericht hat die beiden Abstimmungsbeschwerden gegen die kantonalen Volksabstimmungen über das Polizei- und Sicherheitszentrum und die Zusammenführung der Busbetriebe VBSH und RVSH abgewiesen. Gegen die Abstimmungen war Beschwerde eingereicht worden, weil die Argumente der Gegner der beiden Vorlagen in den Abstimmungsunterlagen nicht ausreichend dargestellt worden seien.

Das stimmt – hält das Bundesgericht nun fest. Einige gegnerische Überlegungen beim Polizeizentrum, etwa die Standortwahl, waren im Abstimmungsbüchlein nicht genannt worden. Bei der Bus-Abstimmung kritisieren die Lausanner Richter, dass unterstützende Abstimmungsempfehlungen von privaten Verbänden und Organisationen im Abstimmungsmagazin genannt wurden. Ihre Haltung zu einer Abstimmung bekannt zu machen, sei Sache dieser Interessenverbände, nicht einer behördlichen Information.

«Fällt nicht ernsthaft in Betracht»

Die Informationen in den offiziellen Abstimmungsunterlagen enthielten also Mängel, sagt das Bundesgericht. Trotzdem kommt es zum Schluss, dass der Urnengang vom 10. Juni 2018 gültig ist. Denn, weil das Stimmvolk beiden Vorlagen so deutlich zugestimmt hat, sei nicht davon auszugehen, dass die Abstimmung ohne diese Mängel anders ausgefallen wäre. «Diese Möglichkeit erscheint als derart gering, dass sie nicht mehr ernsthaft in Betracht fällt», schreibt das Bundesgericht in seinem Urteil.

Das Polizeizentrum wurde mit 55,2 % Ja- zu 44,8 Nein-Stimmenanteil angenommen, die Busse mit 71,8 Prozent zu 28,2 Prozent. Angesichts der richtigerweise festgestellten Mängel hat das Bundesgericht verfügt, dass für die Beschwerdeführer keine Gerichtskosten erhoben werden. 

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