Weiterhin erhebliche Waldbrandgefahr im Kanton Zürich

Im Kanton Zürich herrscht seit dem 15. Juni eine erhebliche Waldbrandgefahr (Gefahrenstufe 3 von 5). In den vergangenen fünf Wochen gab es im Kanton Zürich wenig Niederschlag. Die weiterhin hohen Temperaturen und die Bise wirken im Wald stark austrocknend. Es wird eine Mahnung zum sorgfältigen Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe ausgesprochen. Brennende Streichhölzer und Funkenflug eines Grillfeuers können einen Brand entfachen. Auch Blitzschläge können Flächenbrände auslösen.
Die allgemeinen Verhaltensregeln im Umgang mit Feuer sind zu beachten. Die Gefahrenstufe und die Massnahme werden auf der Webseite des Bundesamts für Umwelt (Bafu) angepasst.
Es wird empfohlen, kein brennendes oder glühendes Material, wie Zigaretten, Zündhölzer oder dergleichen, wegzuwerfen und Feuer nur in befestigten Feuerstellen zu entfachen. Darüber hinaus sind Feuer laufend zu überwachen, ist Funkenwurf sofort zu löschen und Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig mit Wasser zu löschen. Bei starkem und böigem Wind ist auf Feuer zu verzichten.
Die zuständigen Behörden beobachten die Gefahrensituation weiterhin und beurteilen diese jede Woche neu. Falls es wie prognostiziert weiterhin warm und trocken bleibt, wird die Waldbrandgefahr nächstens auf gross (Gefahrenstufe 4 von 5) ansteigen. Bei grosser Waldbrandgefahr wird ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen. Zuständig für das Ergreifen von Massnahmen sind die Kantone, massgebend die kantonalen Vorschriften.