Die Steuerzukunft ist digital

Ramona Pfund | 
Noch keine Kommentare

Ab diesem Jahr ist es im Kanton Schaffhausen möglich, die Steuererklärung vollumfänglich digital zu erstellen und auch zu übermitteln. «eFiling» lautet das Zauberwort.

Die Steuererklärung ist für viele eine aufwendige Sache: Beilagen sammeln, Informationen eintragen, Einkünfte, Vermögen und Abzüge deklarieren und alles schön geordnet bis Ende März einschicken. Nun vereinfacht der Kanton Schaffhausen dieses Prozedere mit der Einführung der elektronischen Übermittlung, dem sogenannten eFiling, erheblich. Dieses System ermöglicht es, alle digitalen Belege (Lohnausweise, Zinsbescheinigungen, Informationen über die dritte Säule etc.) direkt elektronisch in die Steuererklärung zu integrieren. Zusätzlich können Dokumente auf Papier mit dem Smartphone und der App «Abraxas DocCapture» digitalisiert und direkt in der Steuererklärung platziert werden. Die Bilder, welche die App von den Dokumenten aufnimmt, werden nicht auf dem Smartphone gespeichert.

Ein Dokument, das in keiner Steuererklärungen fehlen sollte, ist der Auszug der Bank. Seit 2019 bieten immer mehr Banken den sogenannten eSteuerauszug an. Zusammen mit eFiling besteht im Kanton Schaffhausen ab der Steuerperiode 2020 erstmals die Möglichkeit, diesen elektronischen Beleg direkt in die Deklarationssoftware «Steuern20» zu importieren. Den eSteuerauszug erhalten die Steuerpflichtigen in Form eines PDF-Dokuments von ihrer Bank. Es ermöglicht die effiziente Einspeisung von Bankdaten in die Steuererklärung.

 

QR-Code eFiling

 

Mehr über eFiling erfahren? Mit diesem QR-Code gelangen Sie direkt auf die entsprechende Webseite des Kantons Schaffhausen.

 

Den Gang zum Briefkasten sparen

Dank eines individuellen Übermittlungscodes können Privatpersonen die Deklaration neu unterschriftsfrei elektronisch einreichen. Das heisst, sie müssen die Steuererklärung nicht mehr physisch ausdrucken und sparen sich den Gang zum Briefkasten. Der Code ist auf dem zugesandten Steuererklärungsformular aufgedruckt und gilt bei der Übermittlung als Signatur des Steuerzahlers. «Diese Möglichkeit ist eine Besonderheit und wird zurzeit noch nicht in vielen Kantonen angeboten», so Gianni Dalla Vecchia, der als Leiter der Städtischen Steuerverwaltung an der Umsetzung von eFiling mitarbeitet.

Der elektronische Transfer funktioniert auf sicherste Art und Weise. Die Verschlüsselung ist vergleichbar mit der einer eBanking-Transaktion. Bei erfolgter Übermittlung hat der Steuerzahler noch fünf Tage lang die Möglichkeit, Änderungen und Ergänzungen an seinen Daten anzubringen.
Die elektronische Übermittlung ist  bereits in verschiedenen Kantonen im Einsatz. So arbeiten beispielsweise Solothurn, Zürich, Nidwalden oder Luzern mit vergleichbaren Systemen. Das übergeordnete Ziel des Projekts eFiling ist es, den Prozess für den Steuerkunden zu erleichtern und alle physischen Hürden abzubauen.

Unterstützung beim Umstieg

In einigen Kantonen ist es ein Muss, die Steuererklärung elektronisch auszufüllen und zu übermitteln. «Das möchten wir nicht, in Schaffhausen soll eine Wahl weiterhin möglich sein», sagt Gianni Dalla Vecchia. Das heisst, es wird auch in Zukunft möglich sein, die Steuererklärung von Hand auszufüllen oder die Software zwar zu benutzen, aber die Steuererklärung ausgedruckt und unterschrieben per Post einzureichen.

Dennoch hoffen die Steuerbehörden auf ein reges Interesse an der neuen Möglichkeit des eFiling und entgegnen möglichen Ängsten und Respekt vor dieser Veränderung mit einer neuen Telefon-Hotline sowie zwei Help­points, die direkte persönliche Hilfe bieten. «Wir vergleichen die Umstellung gerne mit dem Wechsel vom gelben Büechli zum eBanking: Es ist ein kleiner Schritt, der dem Steuerzahler aber vieles erleichtert», so Simon Böhni, Abteilungsleiter Veranlagung Gemeinden bei der Kantonalen Steuerverwaltung Schaffhausen. Nicht zu vergessen sei auch der ökologische Aspekt, so Gianni Dalla Vecchia: «Mit eFiling wird einiges an Papier gespart. Wir schlagen also zwei Fliegen mit einer Klappe.»

Steuererklärung übermitteln in vier Schritten

1. Software herunterladen
Die Software «Steuern20» (www.steuern.sh.ch), die Sie brauchen, um die Steuererklärung auszufüllen, finden Sie wie gewohnt auf der Webseite der Kantonalen Steuerverwaltung. Laden Sie diese einfach herunter und füllen Sie Ihre Deklaration wie gewohnt aus. Auch in diesem Jahr werden die Daten aus dem Vorjahr automatisch übernommen und Ihnen wird bereits damit viel Aufwand erspart.

2. Belege digitalisieren
Ihre Belege können Sie neu schon während des Ausfüllens in Ihre Steuererklärung integrieren. Nebst der Möglichkeit, elektronische Belege direkt in die Steuererklärung einzubinden, können Sie neu auch Belege, die Ihnen nur in Papierform vorliegen, mit der App «Abraxas Doc
Capture» fotografieren und hochladen. Den QR-Code dafür finden Sie auf dem der Steuerklärung beiliegenden Flyer.

3. Elektronisch übermitteln
Haben Sie Ihre Steuererklärung komplett ausgefüllt und alle Belege hochgeladen? Dann starten Sie den Transfer mit einem Klick auf den Übermittlungsbutton. Zur Identifikation bedarf es nun nur noch den 16-stelligen Übermittlungscode, den Sie auf dem Formular Ihrer Steuererklärung finden. Nach der Eingabe des Codes schickt die Software Ihre Steuererklärung einfach und sicher elektronisch ab. Gleichzeitig speichert das Programm Ihre Daten für die Steuererklärung im kommenden Jahr.

4. Änderungen innert 5 Tagen
Ab dem Zeitpunkt der Übermittlung haben Sie fünf Tage Zeit, Ihre Steuererklärung anzupassen. Das heisst, Sie können Belege nachreichen, Ergänzungen anbringen und so weiter. Die Steuerverwaltung wird erst die Version bearbeiten, die nach diesen fünf Tagen vorliegt.

eFiling: Das sind Ihre Vorteile

  • Sichere und einfache elektronische Übermittlung.
  • Digitalisierung mit der App «Abraxas DocCapture».
  • Ressourcenschonendes papierloses Einreichen.
  • Sie können die Steuererklärung von zu Hause aus
    erledigen, nichts muss eingesandt werden.
  • Nach der Übermittlung sind während fünf Tagen
    Korrekturen und Ergänzungen möglich.

eFiling: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Was ist neu mit eFiling?
eFiling ermöglicht eine sicher verschlüsselte Online-Übermittlung der Steuerdaten und -belege.

Wer kann eFiling nutzen?
Alle im Kanton Schaffhausen wohnhaften steuerpflichtigen Personen, die ordentlich veranlagt werden und ihre Steuererklärung mit der Software «Steuern20» ausfüllen.

Wer kann eFiling NICHT nutzen?
- Sekundär Steuerpflichtige
- Juristische Personen
- Quellensteuerpflichtige Personen

Was benötige ich für eFiling?
- PC oder Notebook mit Internet
- Software «Steuern20»
- App «Abraxas DocCapture»
- Übermittlungscode

Wie sicher ist eFiling?
Die Sicherheit ist hoch. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt via TLS/SSL, dem Standard bei eBanking.

Muss ich eFiling nutzen?
Nein. Wer die Steuererklärung ausdrucken oder von Hand ausfüllen und per Post einsenden möchte, kann dies weiterhin tun.

Haben Sie weitere Fragen?

Besuchen Sie unsere Webseite: Unter www.steuern.sh.ch/efiling finden Sie alle Informationen über das eFiling sowie die Steuersoftware 2020 zum Download.

Oder sprechen Sie gleich persönlich mit den Steuerprofis von Stadt und Kanton Schaffhausen:

Helppoint Stadthaus:
Krummgasse 2, Schaffhausen

Helppoint Waldhaus:
J. J. Wepferstr. 6, Schafhausen

Hotline: 052 632 67 77
Technische Hilfe: 0800 382 935

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 11.30 Uhr & 14 bis 17 Uhr

Kommentare (0)

Diese Diskussion wurde geschlossen.