Nur ein Ja ist ein Ja zum Sex

Andrea  Tedeschi Andrea Tedeschi | 
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Mitte der Woche wurde das Sexualstrafrecht refomiert. Dies ist ein überfälliger Quantensprung, kommentiert SN-Inlandredaktorin Andrea Tedeschi.

Es geschah in einer Basler Unter­führung vor einem Jahr: Ein Mann passte die Frau ab und vergewaltigte sie. Die Richter konnten nicht ausschliessen, dass der Sex einvernehmlich war. Die Frau hatte sich nicht gewehrt. Der Mann kam frei.

Damit ein Gericht einen Übergriff als Vergewaltigung wertet, muss die Frau genötigt worden sein und sich «zumutbar» gewehrt haben. Doch etliche Frauen erstarren im Moment der Bedrängnis, können nicht mehr reden, sich bewegen, keinen Widerstand leisten. Diese Schockstarre verunmöglichte bisher, dass sie zu ihrem Recht kommen.

Das soll sich nun ändern. Der Ständerat hat diese Woche entschieden, dass der Täter ein Opfer nicht mehr gewaltsam nötigen muss, damit der Tatbestand einer Vergewaltigung erfüllt ist. Entscheidend ist nur noch, ob der Täter gegen den Willen des Opfers gehandelt hat. Diese Änderung ist ein überfälliger Quantensprung. Es entlastet Vergewaltigungsopfer von der unsäglichen Rechtfertigung, sich nicht aktiv gewehrt zu haben. Damit erfährt nicht nur das Sexualdelikt juristisch die Relevanz, die es verdient. Mehr Opfer sollen ihre Täter anzeigen, das passiert noch zu wenig. Auch die sexuelle Selbstbestimmung wird aufgewertet. Man vergisst gerne: Bis vor 30 Jahren war Vergewaltigung in der Ehe keine Straftat.

Dass dieses «Nein ist Nein» zu mehr Verurteilungen führen wird, ist zu bezweifeln. Die Mindeststrafe von zwei Jahren ist zu tief, als dass es Täter abschrecken würde. Auch bleibt der Nachweis von einvernehmlichem Sex bei einem Vier-Augen-Delikt schwierig. Besser wäre die «Nur Ja heisst Ja»-Lösung gewesen. Denn nur ein Ja ist kein Nein. Jetzt ist beim Sex weiterhin alles erlaubt, bis er oder sie Nein sagt. Frauen in Schockstarre hilft das nicht. Sie können ein Nein in Bedrängnis erst gar nicht formulieren.

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