«Die Gegenwehr der Frau hätte deutlicher sein müssen»

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Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten bedingt gefordert. 

Er soll eine Kollegin vergewaltigt haben: Ein 23-jähriger musste sich dafür vor dem Kantonsgericht in Andelfingen verantworten. Am Montag fiel das Urteil.

Das Andelfinger Bezirksgericht hat heute einen mutmasslichen Vergewaltiger freigesprochen. Der Fall des 23-Jährigen wurde letzte Woche während zwei Tagen am Gericht verhandelt. Ihm wurden Vergewaltigung und sexuelle Nötigung einer Kollegin vorgeworfen. Der Beschuldigte hatte sämtliche Vorwürfe abgewiesen. Laut seiner Aussage seien die Vorwürfe alle falsch gewesen und alle sexuellen Kontakte seien einvernehmlich gewesen. Die Geschädigte hatte in ihrer Vernehmung vor der Gericht in Andelfingen zwar zugegeben, dass es einmal zu einvernehmlichem Sex gekommen sei. Dies sei ein Abend vor der mutmasslichen Tatnacht geschehen. 

Einen Abend später sollen sich die beiden wieder mit einem dritten Kollegen getroffen haben. Nachdem sie zusammen gekocht hatten, sei irgendwann nur der Beschuldigte und die Geschädigte zurückgeblieben. Diese gab vor Gericht zu, dass die beiden im gleichen Bett geschlafen hätten, aber sagte auch, dass sie deutlich gemacht habe, dass sie keinen Sex wolle. Der Beschuldigte soll jedoch die ganze Zeit versucht haben sie zu berühren und sie später vergewaltigt haben, als sie nicht einwilligte. Der 23-jährige Angeklagte behauptete jedoch, die Geschädigte hätte durchaus Sex gewollt und erst am nächsten Tag per «WhatsApp»-Nachricht gesagt, dass dies gegen ihren Willen geschehen sei.

 «Unglücklicher Sexualkontakt»

Heute wurde der Beschuldigte letztlich freigesprochen. In seiner Begründung sagte der Richter, die Gegenwehr des Opfers hätte deutlicher sein müssen und nannte den Vorfall einen «unglücklichen Sexualkontakt» gewesen. So sah es das Gericht als erwiesen an, dass der 23-Jährige keine Gewalt angewendet habe, welche die Grenze zum Strafrecht überschritten hätte. Das Gericht folgte so dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten bedingt gefordert. 

Was der Beschuldigte sagte:

Was das Opfer sagte: 

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