Gericht hat entschieden: Freispruch für mutmassliche Tierquälerin

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Alle drei Frauen mussten sich heute vor dem Kantonsgericht verantworten. Bild: OPP

Eine Frau soll ihre Pferde mit Mistgabeln und Peitschen geschlagen haben - zwei Schaffhauserinnen haben sie dabei gefilmt. Alle drei Frauen standen vor Gericht, schuldig gesprochen wurde keine.

Das Kantonsgericht Schaffhausen hat am Dienstag eine Frau vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen. Auf einem Hof in Bargen soll sie ihre beiden Pferde unter anderem mehrmals mit einer Mistgabel, einer Peitsche und einer Schaufel geschlagen haben. Das sagten zwei Frauen aus, welche auch Videos und Fotos von der Beschuldigten gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft verurteilte die Frau per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse. Das Kantonsgericht folgte heute jedoch der Forderung des Verteidigers und sprach die Beschuldigte frei. Ihre Erziehungsmethode sei allenfalls fragwürdig wegen des Herumschreiens und Gefuchtels, jedoch seien auf den Videos keine Schläge zu erkennen. Das Kantonsgericht geht deswegen davon aus, dass keine Tierquälerei stattgefunden hat.

Auch die beiden Schaffhauserinnen, welche die Szenen mit ihren Handys auf Video aufgenommen hatten, mussten sich heute vor dem Gericht verantworten. Sie haben mit den Aufnahmen laut der Staatsanwaltschaft den Geheim- und Privatbereich der Frau verletzt. Das Kantonsgericht hat die beiden Beschuldigten ebenfalls von den Vorwürfen freigesprochen. Grund dafür war unter anderem, dass der Hofplatz, auf dem die mutmassliche Tierquälerin gefilmt wurde, für jeden sichtbar ist.

Die ausführliche Gerichtsberichterstattung von Radio Munot gibt es hier zum Nachhören

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