Sexting: Sechs Schaffhauser Teenies haben sich strafbar gemacht

Radio Munot | 
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Auch Schaffhauser Teenies betreiben Sexting.

Nacktbilder und deren Verbreitung sind heikel. Besonders problematisch wird es bei Minderjährigen - schnell landet man beim Strafbestand der Kinderpornografie.

Im Kanton Schaffhausen haben sich in den vergangenen drei Jahren sechs Minderjährige wegen sogenanntem Sexting strafbar gemacht. Unter Sexting versteht man das Versenden oder den Besitz von Nacktbildern. Im Kanton Zürich wurden im gleichen Zeitraum über 50 Fälle registriert. Obwohl Sexting im Kanton Schaffhausen weniger verbreitet ist, bietet die Polizei vorbeugend Aufklärungslektionen an, sagt Mediensprecherin Cindy Beer gegenüber Radio Munot. Dabei werden die Strafbarkeit sowie mögliche Folgen von Sexting thematisiert.

Wer Bilder von nackten Minderjährigen versendet, macht sich strafbar. Auch wer nur im Besitz eines solchen Bildes ist, verstösst gegen das Gesetz, da diese Bilder unter verbotene Kinderpornografie fallen.

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