Auf Wunsch der Axpo: Bund hebt Rettungsschirm auf

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Die Axpo ist nicht mehr auf den Rettungsschrim angewiesen. Bild: zVg/axpo

Der Bund hat der Axpo Holding AG im Herbst 2022 einen Kreditrahmen im Umfang von 4 Milliarden Franken gewährt. Der Rettungsschirm wird nun auf Wunsch der Holding per 1. Dezember 2023 vollständig aufgehoben.

Im Herbst 2022 gewährte der Bund der Axpo Holding einen Kreditrahmen von 4 Milliarden Franken. Auf Antrag der Axpo hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) diese Verfügung nun per 1. Dezember 2023 vollständig aufgehoben.

Die Axpo informierte das Uvek, dass sie nicht mehr auf den Kreditrahmen angewiesen sei, wie das Departement am Montag bekannt gab.

Unternehmen heute weniger anfällig

Seit der Verfügung im Herbst 2022 haben sich wesentliche Faktoren massgeblich geändert. Der Energiekonzern ist heute weniger anfällig für unerwartete und schwer vorhersehbare Marktverwerfungen.

Im Herbst 2022 geriet die Axpo aufgrund starker Preisaufschläge an den europäischen Energiemärkten in Schwierigkeiten. Die Versorgungsunternehmen waren gezwungen, höhere Sicherheitsleistungen an den Energiebörsen zu hinterlegen. Die Axpo bat daher den Bundesrat um vorübergehende Liquiditätsunterstützung. Der Kreditrahmen wurde in dieser Zeit laut Uvek nie in Anspruch genommen.

Mit der Aufhebung des Kreditrahmens entfällt das Dividenden- und Boniverbot für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der Axpo, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Die Axpo muss jedoch, wie alle anderen systemkritischen Stromunternehmen, dem Bund Informationen zur finanziellen Lage vorlegen. Dazu gehören auch Angaben zu den abgeschlossenen Energiehandelsgeschäften und zur Marktentwicklung.

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