Die Schaffhauser Stimmbevölkerung hat die Teilrevision des Steuergesetzes angenommen

Firmen in Schaffhausen, die Beziehungen in die USA unterhalten, müssen nicht länger eine Doppelbesteuerung fürchten. Die Schaffhauser Stimmbevölkerung hat die Vorlage zur Teilrevision des Steuergesetzes mit 77,6 Prozent angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 67,2 Prozent.
Durch die Annahme wird der Kanton Schaffhausen nun den Steuersatz für Firmen, die über 5 Millionen Franken Gewinn pro Jahr schreiben, schrittweise auf 15 Prozent anheben. Damit erreicht der Kanton den von der OECD geforderten Mindeststeuersatz.
Dadurch entstehen Vorteile für den Kanton Schaffhausen und für Firmen, die Beziehungen in die USA unterhalten: Da die Schweiz zwar die OECD-Mindestbesteuerung ab 2024 einführen will, die USA mit der Umsetzung aber nicht einverstanden ist, hätten Firmen mit USA-Beziehungen mit einer Doppelbesteuerung rechnen müssen. Da der Steuersatz in Schaffhausen nun aber angehoben wird, haben die betroffenen Firmen Rechtssicherheit.
Der Kanton Schaffhausen profitiert, da die Mehreinnahmen durch die Steuererhöhung nicht mehr mit dem Rest der Schweiz geteilt werden müssen, sondern vollständig im Kanton reinvestiert werden können. Damit umgeht der Kanton Schaffhausen aber auch die eigentlich getroffene Abmachung bei der eidgenössischen Abstimmung vom vergangenen Juni, dass die Mehreinnahmen auf Bund und Kantone hätten aufgeteilt werden sollen.