Die Schaffhauser Stimmbevölkerung nimmt die Revision des Finanzhaushaltsgesetzes an

Lucas Blumer | 
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Die Schaffhauser Stimmbevölkerung hat die Vorlage zur Revision des Finanzhaushaltsgesetzes angenommen. Symbolbild: Roberta Fele

Die Schaffhauser Stimmbevölkerung hat die Vorlage zur Revision des Finanzhaushaltsgesetzes (finanzpolitische Reserven) mit 51,8 Prozent angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 67,2 Prozent.

Damit entstehen neue Vorgaben, wann sogenannte finanzpolitischen Reserven gebildet werden können. Künftig kann eine Reserve nur gebildet werden, wenn sich eine Gemeinde oder der Kanton gegen äussere Ereignisse absichern wollen, die sie nicht kontrollieren können. Dazu zählen etwa eine Pandemie oder die OECD-Mindestbesteuerung. Eine Reserve kann zudem gebildet werden, wenn das Geld für ein bereits beschlossenes Projekt gebraucht werden soll, für das ein Grundsatzbeschluss vorliegt.

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