Schweiz unterzeichnet Rahmenabkommen nicht
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Mai das Resultat der Verhandlungen über das Institutionelle Abkommen (InstA) einer Gesamtevaluation unterzogen. Dabei ist er zum Schluss gekommen, dass zwischen der Schweiz und der EU in zentralen Bereichen dieses Abkommens weiterhin substantielle Differenzen bestehen. Die Bedingungen für einen Abschluss sind für ihn deshalb nicht gegeben. Er hat entschieden, das InstA nicht zu unterzeichnen und diesen Entscheid der EU heute mitgeteilt. Die Verhandlungen über den Entwurf des InstA sind somit beendet.
Die Gespräche mit der EU hätten in den Bereichen Unionsbürgerrichtlinie (UBRL), Lohnschutz und staatliche Beihilfen nicht zu den für die Schweiz notwendigen Lösungen geführt, so der Bundesrat. Vor allem beim Lohnschutz und bei der Unionsbürgerrichtlinie bestünden weiterhin substanzielle Differenzen.
Der Bundesrat sehe es aber im gemeinsamen Interesse der Schweiz und der EU, die bewährte bilaterale Zusammenarbeit zu sichern und die bestehenden Abkommen konsequent weiterzuführen. Deshalb wolle er mit der EU einen politischen Dialog über die weitere Zusammenarbeit aufnehmen. Gleichzeitig habe er das EJPD beauftragt zu prüfen, wie das bilaterale Verhältnis mit möglichen, autonomen Anpassungen im nationalen Recht stabilisiert werden könnte.
Mit dem Institutionellen Abkommen sollte der Zugang der Schweiz zum EU-Binnenmarkt gesichert und dessen Ausbau ermöglicht werden. Das InstA hätte das Verhältnis Schweiz-EU in grundsätzlicher Weise verändert. Im Bereich der Marktzugangsabkommen wäre die dynamische Rechtsübernahme eingeführt worden. Ausserdem hätte das Abkommen die Schaffung eines Streitschlichtungsverfahrens mittels eines Schiedsgerichts vorgesehen. Der Europäische Gerichtshof wäre immer dann einbezogen worden, wenn die Auslegung von EU-Recht betroffen gewesen wäre. (rd)