Das hat der Bundesrat beschlossen

Ralph Denzel | 
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Der Bund will langfristig Impfstoffe und Arzneimittel fördern. Bild: Roberta Fele

 

Der Bundesrat hat in seiner neusten Sitzung den Einsatz des Covid-Zertifikats konkretisiert. Bei dessem Einsatz unterscheidet er drei Bereiche:

  • Grüner Bereich: Wo das Zertifikat ausgeschlossen ist

    Der erste, grüne Bereich umfasst Orte des alltäglichen Lebens und Kontakte mit Behörden. Hier ist das Zertifikat explizit ausgeschlossen, weil es sich um staatliche Aufgaben oder elementare Freiheits- und Grundrechte handelt. Beispiele sind private und religiöse Veranstaltungen, der öffentliche Verkehr, Läden, der Arbeitsplatz oder Schulen.

  • Orangener Bereich: Wo das Zertifikat Schliessungen verhindert oder freiwillig ist

    Der zweite, orange Bereich umfasst Orte, die nicht ganz alltäglich sind, aber von sehr vielen Menschen aufgesucht werden. Beispiele sind Bars und Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit-, Sport- und Unterhaltungsbetriebe, Sport- und Kulturvereine oder der Besuch von Spitälern und Heimen. Hier ist der Einsatz des Zertifikats nicht vorgesehen.

    Sollte sich allerdings die epidemiologische Lage verschlechtern und eine Überlastung des Gesundheitssystems drohen, dann sollen Schliessungen verhindert werden, indem der Zugang auf Personen mit einem Covid-Zertifikat beschränkt wird. Der Bundesrat hofft, dass dies dank der fortschreitenden Impfung nicht notwendig sein wird.

    In diesem Bereich, in dem es um «Rechtsbeziehungen unter Privatpersonen» geht, soll zudem das Zertifikat auf freiwilliger Basis eingesetzt werden können, bis die Vorgaben für die Schutzkonzepte aufgehoben werden. Beispiel: So sollen ein Restaurant, ein Kino oder ein Fitnesscenter den Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränken und dadurch auf Schutzkonzepte, Kapazitätsbeschränkungen oder Vorgaben wie die Maskenpflicht verzichten können.

  • Roter Bereich: Wo das Zertifikat Öffnungen ermöglicht

    Der dritte, rote Bereich umfasst den internationalen Personenverkehr und Orte, die aus epidemiologischer Sicht heikel sind, wie Grossveranstaltungen oder Diskotheken. Es sei davon auszugehen, dass viele Staaten ein Covid-Zertifikat bei der Einreise verlangen werden, so der Bundesrat. Für Grossveranstaltungen sowie Clubs und Diskotheken sei der Einsatz des Zertifikats in der Öffnungsstrategie des Bundesrats vorgesehen. Auch hier soll der Einsatz zeitlich beschränkt bleiben. Bei Grossveranstaltungen sieht der Bundesrat eine Öffnung mit einer schrittweisen Erhöhung der maximalen Anzahl Personen vor.

Umsetzung

Die genaue Umsetzung mit den entsprechenden Verordnungsanpassungen soll am 11. Juni in Konsultation geschickt werden. Der Entscheid ist für den 18. Juni vorgesehen. Die ersten Zertifikate sollen ab dem 7. Juni schrittweise ausgestellt und spätestens Ende Juni, wenn erste Massnahmen an die Nutzung des Zertifikats geknüpft werden, der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) sei daran, das Zertifikat EU-kompatibel, sicher und möglichst einfach umzusetzen.

 

Der Bundesrat will zudem die Entwicklung und Herstellung von Covid-19-Arzneimitteln stärken. Das hat er an seiner Sitzung vom 19. Mai beschlossen und einem bis Ende 2022 befristeten Förderprogramm im Umfang von 50 Millionen Franken zugestimmt. Zudem wurden die grundlegenden Kriterien für Investitionen des Bundes festgelegt. Die Förderbeiträge sollen einen Beitrag leisten zum schnellen Zugang und zur Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit neuen und innovativen Covid-19 Arzneimitteln. Ausserdem sollen die Rahmenbedingungen in der Schweiz für die Entwicklung und Produktion von innovativen Impfstoff-Technologien verbessert werden.

Förderbeiträge sollen dabei nur gesprochen werden, wenn eine private Finanzierung nicht möglich ist oder der Zugang der Schweiz zu wichtigen medizinischen Gütern erschwert sein könnte. Der Bund soll für die Investitionen eine Gegenleistung erhalten (z.B. vorrangige Belieferung). Förderanträge sollen unter transparenten, wissenschaftlichen Kriterien geprüft werden.

Die Kriterien des Förderprogramms und das Gesuchsprozedere werden ab Juli 2021 veröffentlicht.

Vorverträge abgeschlossen

Um der Schweiz den Zugang zu sicheren und wirksamen Covid-19 Impfstoffen zu gewährleisten, habe der Bund frühzeitig Reservations- beziehungsweise Kaufverträge mit potenziell erfolgreichen Impfstoffherstellern abgeschlossen, teilte der Bundesrat mit. Bisher sei diese Strategie erfolgreich gewesen.

Letzte Woche habe der Bundesrat die Strategie für die Beschaffung von Impfstoff für das Jahr 2022 festgelegt und wolle gemäss dieser Strategie die ausreichende Versorgung sicherstellen. Der Bundesrat will auch über das Jahr 2022 hinaus hauptsächlich auf Reservations- und Pandemieverträge setzen und zu diesem Zweck den Kontakt zu den Herstellern von mRNA-Impfstoffen weiter vertiefen. Diese Herangehensweise erlaube es, ein diversifiziertes Portfolio zu erstehen.

Technologie- und Herstellungsrisiken können minimiert werden, da aufgrund der sich rasch entwickelnden neuen Corona-Mutanten eine flexible Beschaffungsstrategie notwendig sei.

Darüber hinaus wolle man zusammen mit den Hochschulen und der Industrie für die Zukunft eine Strategie erarbeitet werden, wie die Schweiz ihre Rahmenbedingungen weiter verbessern kann, damit die Schweiz auch in Zukunft gut aufgestellt sei, um in einer nächsten Pandemie früh Kapazitäten in der Forschung, Entwicklung und Produktion von zukünftigen Impfstoffen bereitzustellen.

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