Das hat der Bundesrat am Freitag beschlossen

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Es wird keine weiteren Öffnungsschritte geben.

Bei seiner Sitzung am 19. März hat der Bundesrat folgendes beschlossen:

Keine weiteren Öffnungen

Für den Bundesrat lässt derzeit die epidemiologische Lage den in Konsultation geschickten zweiten Öffnungsschritt nicht zu. Als Begründung werden die steigenden Zahlen in den Nachbarländern angegeben, obwohl dort teils schärfere Regeln gelten als in der Schweiz und die Virusvarianten. Bei diesen gebe es Hinweise, dass die neuen Virusvarianten nicht nur viel ansteckender, sondern auch tödlicher sind. Mittlerweile sind die neuen Varianten für über 80 Prozent der Infektionen verantwortlich. Hinzu kommt, dass auch die Zahl der Impfungen noch zu tief ist, um zu verhindern, dass wieder deutlich mehr Menschen ins Spital eingeliefert werden müssen und auch die Umsetzung der neuen Testoffensive habe erst gerade begonnen.

Lockerungen bei privaten Treffen

Ab dem 22. März sind Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenräumen mit maximal zehn anstatt wie bisher fünf Personen wieder erlaubt. Kinder werden mitgezählt. Es sei jedoch weiterhin grosse Vorsicht geboten und es wird empfohlen, die Treffen auf wenige Haushalte zu beschränken. Zudem soll die Möglichkeit genutzt werden, sich vor privaten Treffen gratis testen zu lassen.

Wann gibt es wieder Verschärfungen?

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung auch diskutiert, ab wann wieder eine Verschärfung der Massnahmen ins Auge gefasst werden muss, sollte sich die Lage drastisch verschlechtern. Dabei soll berücksichtigt werden, wie viele Menschen bereits geimpft sind. Der Bundesrat schlägt ein Modell mit drei Phasen vor.

  • Erste Phase: Solange noch nicht alle Personen aus Risikogruppen geimpft sind, sind strengere Richtwerte nötig. Im Zentrum steht eine 14-Tages-Inzidenz von 350. Weitere Richtwerte betreffen die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten, die Hospitalisationen und die Reproduktionszahl. Diese Richtwerte stellen keinen Automatismus dar, sondern dienen als Grundlage für einen allfälligen Entscheid des Bundesrats.
  • Zweite Phase: Wenn alle Personen aus Risikogruppen geimpft sind, können weniger strenge Richtwerte akzeptiert werden. Die Entwicklung der Epidemie muss aber unter Kontrolle sein.
  • Dritte Phase: Wenn alle impfwilligen Personen geimpft sind, dürften gemäss heutiger Einschätzung keine Schliessungsmassnahmen und auch keine Richtwerte mehr nötig sein. Vorbehalten bleibt die Reaktion auf allfällige neue Virusvarianten.
     

Anpassung Pauschalen für Covid-19-Impfung

Der Bundesrat hat auch die von den Tarifpartnern ausgehandelten Anpassungen des Tarifvertrags für die Vergütung der Covid-19-Impfung im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung genehmigt. Dabei wird neu eine separate Pauschale für Arztpraxen pro Impfung von 24.50 Franken bis Ende Juni und 16.50 Franken ab Juli 2021 vereinbart. Weiter hat er beschlossen, den vom Bund übernommene Betrag für die Vergütung von in Apotheken durchgeführten Impfungen ebenfalls auf 24.50 Franken festzulegen. Die Pauschale für Impfzentren bleibt wie bisher bei 14.50 Franken pro Impfung. Die Impfung gegen Covid-19 wird vollständig übernommen. Es werden keine Franchise und kein Selbstbehalt erhoben.

Bestehende Massnahmen

Die bestehenden Massnahmen zur Bekämpfung der Epidemie werden verlängert. Ziel ist, die gute Ausgangslage für die Impfkampagne in den nächsten Monaten und für einen nächsten Öffnungsschritt nach Ostern zu erhalten. Am 14. April will der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden. Grundlage für den nächsten Öffnungsschritt bietet das Massnahmenpaket, das er letzte Woche in Konsultation gegeben hat.

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Kommentare (2)

Walter Fitze Do 25.03.2021 - 07:40

Wieder so ein BR Berset Bullchit!
Still und heimlich neue Kriterien als Grundlage für weiteres Vorgehen festgelegt ohne vorherige Rückfrage an die Kantone oder Jnformation der Bevölkerung !
Aber wenn denn das kein dikdatorisches Vorgehen ist.
Wie lange wird das von der Bervölkerung noch akzeptiert?
Es sind nicht die Massnahmen die für Unmut sondern das unverschämte Vorgehen.
Schon als Kind lernt man, dass die Spielregeln nicht nach belieben geändert werden dürfen.

Erwin Müller Fr 19.03.2021 - 22:51

Landesverräter können nicht anders.

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