Zehn Fisch- und Krebsarten stärker gefährdet als bisher

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Der Aal ist in der Schweiz vom Aussterben bedroht. Bild: Key

Die Situation von Fischen und Krebsen in der Schweiz hat sich verschlechtert, der Aal etwa droht auszusterben. Die Kantone sollen nun zusätzliche Anstrengungen zu deren Schutz unternehmen.

Es sieht nicht besonders gut aus für die heimischen Wassertiere - insgesamt soll der Gefährdungsstatus von 23 Fisch- und Krebsarten geändert werden. Das Umweltdepartement (Uvek) hat am Dienstag die Vernehmlassung zu Änderungen der Verordnung zum Fischereigesetz eröffnet. Die Basis bildet eine Erhebung zur Verbreitung der Fische und Krebse. Die Vernehmlassung dauert bis zum 29. Januar 2020. Werden die Änderungen so vorgenommen, zählt der Anhang neu 73 Fisch- und Krebsarten. 4 Arten erhalten erstmals einen Gefährdungsstatus.

So gilt zum Beispiel der Aal künftig nicht mehr als «gefährdet», sondern als «vom Aussterben bedroht» und die Äsche ist nicht mehr «gefährdet», sondern «stark gefährdet». Nur gerade für drei Arten hat sich die Situation laut dem Uvek verbessert, darunter der Karpfen und der Wels. Statt als «gefährdet» wie bisher gelten sie neu als «potenziell gefährdet».

Von den 73 genannten Arten sind 9 bereits ausgestorben, 14 vom Aussterben bedroht, 10 stark gefährdet, 12 gefährdet und 9 potenziell gefährdet. Nur ein Viertel - 14 Arten - der einheimischen Fisch- und Krebsarten sind nicht gefährdet. Bei fünf Arten reicht die Datenlage für die Zuweisung eines Gefährdungsstatus nicht aus. 

Fangverbot für Aale

Vom jeweiligen Gefährdungsstatus hängt ab, welche Schutzmassnahmen die Kantone ergreifen müssen. Für stärker gefährdete Arten müssen sie mehr zum Schutz der Lebensräume tun. Ausserdem sind höhere Finanzhilfen des Bundes möglich.

Für drei Arten, deren Gefährdungsstatus sich verschlechtert hat, soll künftig ein Fangverbot gelten, wie dem Bericht zur Vernehmlassung zu entnehmen ist. Es handelt sich um den Aal (Anguilla anguilla), den dalmatinischen Zwergdöbel (Rutilus aula) sowie den Frauennerfling (Rutilus pigus).

Die Schweiz sei verpflichtet, die grosse und bedrohte Vielfalt an Fischen und Krebsen zu erhalten, schreibt das Uvek. Damit dies gelinge, müssten die Gewässerökosysteme eine ausreichende Qualität aufweisen. Die Renaturierung von Gewässern, Massnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität sowie die Bewahrung der wenigen noch unberührten Gewässer trügen dazu bei. (sda/lex)

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