Keine Aufenthaltsbewilligung: FCS-Captain und Geschäftsführer verurteilt

Der FC Schaffhausen hat einen Spieler widerrechtlich eingesetzt – und das mit strafrechtlichen Folgen. Sportlich bleibt das Verhalten aber ohne Konsequenzen.
Verstösse gibt es auch in anderen Clubs regelmässig
Im heutigen Fussballgeschäft ist der Fall des Brasilianers Paulinho und des FC Schaffhausen mit allen persönlichen Auswirkungen keine Seltenheit. Immer wieder kommt es vor, dass Clubs gegen Schweizer Gesetze im Zusammenhang mit dem Migrationsrecht und den Arbeitsbewilligungsvorschriften (willentlich oder fahrlässig) verstossen. Zuletzt wurde im März ein Fall publik, bei dem es um den slowenischen Spieler Rifet Kapic vom Grasshoppers Club ging. Dieser wurde, so der Vorwurf, ohne Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung in der Super League eingesetzt. In eine ähnliche Richtung ging zunächst auch der Fall von Veljko Simic, der später vom FC Basel auch an den FCS ausgeliehen wurde. Zu Beginn seiner Zeit in der Schweiz stoppte das Staatssekretariat für Migration (SEM) die Karriere des talentierten Spielers. Während das Basler Migrationsamt Simic die Arbeitsbewilligung erteilte, stiess das SEM den Entscheid um, das Bundesverwaltungsgericht stützte den Entscheid. Zusammengefasst gibt es für ausländische Talente nur eine Bewilligung, wenn sie schon in ihrer Heimat in der höchsten Leistungsstufe tätig waren. Anders stellt sich die Sachlage dar, wenn man die Gepflogenheiten beim FC Sion betrachtet. Dort ist es ein Teil der Geschäftspolitik des allmächtigen Präsidenten Christian Constantin, junge Talente im Ausland zu holen, sie hier auszubilden und später gewinnbringend zu verkaufen. Ob dabei immer alle Vorschriften eingehalten werden, bezweifelt die Konkurrenz.
Anders lag ein Fall beim früheren Challenge-League-Club FC Wohlen. Dort erhielt der Brasilianer Wellington zwei Verträge. Die ganze Geschichte flog auf. Es kam zum schlagzeilenträchtigen Prozess. Der damalige FCW-Präsident wurde verurteilt. Der Club selbst ist heute aus dem Profifussball verschwunden. (dfk)
Statt sich auf den sportlichen Wettkampf in der Challenge League konzentrieren zu können, muss sich die Clubführung des FC Schaffhausen momentan um eine schmerzliche Auseinandersetzung mit den kantonalen und den eidgenössischen Behörden kümmern. Die Sachlage ist für die Vertreter der Staatsmacht klar: Die Verantwortlichen des Clubs, genauer deren Geschäftsführer Marco Truckenbrod Fontana, haben gegen geltendes Recht verstossen und wurden deswegen verurteilt. Der ehemalige NLB-Fussballer wurde zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 130 Franken verurteilt, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zusätzlich wurde ihm eine Busse von 3300 Franken auferlegt. Hinzu kommt noch eine Staatsgebühr von 400 Franken. Der FCS-Profi Joa Paulo Menezes, der unter seinem Künstlernamen Paulinho Captain des FC Schaffhausen ist, wurde verurteilt wegen rechtswidrigen Aufenthalts sowie Erwerbstätigkeit ohne Arbeitsbewilligung. Ihm brummte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 50 Franken auf (aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren). Zusätzlich erhielt Paulinho eine Busse in Höhe von 4000 Franken aufgebrummt. Die Rechnung an den Brasilianer war auf über 4400 Franken ausgestellt. Aber was war geschehen, dass der Challenge-League-Club derart an die Kasse kommt?
Der Fall
Im Spätsommer 2015 verhandelte Geschäftsführer Marco Truckenbrod Fontana, der ab 1. Januar 2016 als Geschäftsführer des FC Schaffhausen eingesetzt war, mit dem aus der Schweiz ausgeschafften brasilianischen Fussballprofi Joao Paulo Menezes. Nach 17 Jahren war Paulinho des Landes verwiesen worden, weil er die Anforderungen für eine Arbeitsbewilligung nicht mehr erfüllt hatte. Der Fussballer kam mit seiner Schweizer Mutter schon im Juniorenalter in die Schweiz. Später hat er als Profi für den FC Baden (99 Spiele/15 Tore), für den FC Aarau (168/8), für die Grasshoppers (78/2) und für Lugano (13) gespielt. Vor seinem Rauswurf aus der Schweiz war Paulinho mit dem damals in die Drittklassigkeit zwangsrelegierten Servette Genf einig. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) sagte aber Nein, weil solche Bewilligungen nicht für Amateurfussballer gelten. Die Promotion League wurde nicht zu den höchsten Ligen des Landes gezählt. Als Paulinho das Land verlassen musste, hatte er insgesamt 334 Spiele in den beiden höchsten Schweizer Ligen absolviert. Der Südamerikaner war nicht nur bestens integriert, sondern hatte zusammen mit seiner Schweizer Freundin einen kleinen Sohn.
Allerdings hatte es Paulinho versäumt, rechtzeitig die nötigen Papiere sowohl aus seiner Heimat als auch in der Schweiz zusammenzubekommen. Sportlich hielt sich der Profi bei Botafoga in der dritten brasilianischen Liga fit. Nach einem halben Jahr wollte Paulinho wieder dahin zurück, wo er sich längst zu Hause fühlte: in die Schweiz. Beim FC Winterthur erhielt er einen Vertrag. Nach 44 Spielen (1 Tor) wurde der Vertrag nicht verlängert. Erneut kam der mittlerweile über 30 Jahre alte Routinier in der Nähe unter. Dieses Mal wollte der FC Schaffhausen den Abwehrspieler. Am 21. Januar 2016 wurde ein Arbeitsvertrag rückwirkend zum 1. Januar 2016 geschlossen. Das Arbeitsamt des Kantons Schaffhausen erteilte am 10. Februar eine Kurzaufenthaltsbewilligung für zwölf Monate. Allerdings unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass auch die kantonale Fremdenpolizeibehörde zustimmt. Die Bewilligungserteilung erfolgte erneut mit ausdrücklichem Vorbehalt, dass auch das Staatssekretariat für Migration grünes Licht erteilt. Am 19. Februar stimmte das SEM dem Vorentscheid zu. Das kantonale Migrationsamt sollte die Bewilligung aussprechen.
Im Training und Spielbetrieb dabei
Da Letzteres erst am 6. Juni 2017 erfolgte und der Spieler Paulinho sowohl am Trainings- als auch am Spielbetrieb des FCS teilnahm und dafür bezahlt wurde, verstiess der Fussballclub gegen das Gesetz. Ihre Fortsetzung fand die Angelegenheit Ende Juni des folgenden Jahres. Truckenbrod Fontana teilte dem Schaffhauser Migrationsamt mit, dass dem Spieler der Vertrag vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 verlängert werde. Das Amt wiederum informierte den FCS-Geschäftsführer, dass am 30. Juni die Aufenthaltsbewilligung auslaufen würde und der Spieler nicht mehr eingesetzt werden dürfe. Trotz dieses Wissens, so steht es im Urteil gegen Truckenbrod Fontana, spielte Paulinho weiter für den FCS. Damit hatten sich der Arbeitnehmer Paulinho und der Arbeitgeber FCS strafbar gemacht.
Beim FC Schaffhausen möchte man zum Fall nichts mehr sagen
«Die ganze Sache geht mir gegen den Strich. Ich ärgere mich nur und möchte dazu zum jetzigen Zeitpunkt keinen Kommentar abgeben. Das sagte FCS-Geschäftsführer Marco Truckenbrod Fontana am gestrigen Tag auf die Anfrage zu einem Interview zu der Angelegenheit um FCS-Captain Paulinho und dessen fehlender Aufenthaltsbewilligung. Dabei wären doch einige Fragen noch offen. So würde man gerne erfahren, wer den FC Schaffhausen wegen des Verstosses angezeigt hat. Die Vorwürfe und die Verurteilung trafen die Clubleitung unvorbereitet.

Keine Antwort wollte der FCS-Geschäftsführer geben, welche Auswirkungen dieser Vorfall auf ihn persönlich hat.» Sportlich wird die Affäre wohl keine Auswirkungen haben, weil die Swiss Football League nur darauf achtet, dass die grundsätzliche Spielberechtigung nach ihren Regularien vorliegt.
Liga sucht nach einer Lösung
Die andere Frage, die noch offen ist, betrifft den Arbeitnehmer Menezes. Muss er die Schweiz verlassen, oder stellt der Verein einen weiteren Antrag bei den zuständigen Behörden von Kanton und Bund, sodass der Brasilianer weiter beim FCS spielen kann? Auch der Fussballliga ist das Problem hinlänglich bekannt. Sicher ist, dass dieses Thema aktuell bleiben wird.