Hüt im Gspröch: Christine Thommen, Präsidentin der KESB Schaffhausen

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Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) stellt den Schutz von Personen sicher, die nicht in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen. Christine Thommen erklärt, warum sich viele nicht trauen, Hilfe zu holen.

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Yvonne Bloch Di 18.02.2020 - 11:21

Geschätzte Leser und Leserinnen
Ist euch schon mal aufgefallen, dass in solchen Berichten immer nur die Sichtweise der Amtspersonen dargestellt wird? Wieviele Sachverhaltsdarstellungen haben die Leser und Leserinnen schon von den Betroffenen in der Zeitung lesen dürfen?
Ich kann euch als Betroffene sagen, wie es sich anfühlt, wenn man zu Unrecht bei der KESB angeschwärzt wird und dass, weil jemand ein grosses Interesse hat, eine andere Person zu verleumden. Das können Sorgerechtsstreitigkeiten oder finanzielle bzw. erbrechtliche Streitigkeiten sein, aber auch Schulbehörden, die bei Kritik auf eine Mobbingsituation sich pflichtwidrig verhalten haben, indem sie Mobbing dulden und damit Mobbing fördern.
Es darf doch nicht sein, wenn sich ein Elternteil bei der Schulleitung beklagt, das Kind werde gemobbt und zahlreiche Beweismittel vorbringen kann und wenn der Elternteil von sich aus die KESB anruft, um auf den Misstand aufmerksam zu machen, heisst es, das sei keine eigentliche Kindswohlgefährdung. Wenn aber ein paar Tage später die Schulleitung eine Gefährdungsmeldung an die KESB richtet, und auf einmal behauptet, der Elternteil habe eine Wahrnehmungsstörung, sei suizidgefährdet und sogar noch behauptet, es bestehe die Gefahr eines erweiterten Suizides, dann muss doch jedem klar sein, dass Gefährdungsmeldungen vorwiegend dazu dienen, die Interessen des Saates zu schützen und nicht die eines Kindes oder einer erwachsenen Person. Wer das nicht glaubt, kann sich via Redaktion dieser Zeitung bei mir persönlich melden.

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