Dichtestress wegen Biber mit Erfolg entschärft

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Zur Feier der erfolgreichen Initiative, deren Behandlung sich drei Jahre hinzog, wurde Paul Koch ein Kuchen-Biber als Dessert überreicht. Bild: Roland Müller

Der Thurgauer SVP-Kantonsrat Paul Koch hat dank einer Motion erreicht, dass auch durch Biber verursachte Infrastrukturschäden landesweit vergütet werden müssen.

von Roland Müller

Verursacht ein eidgenössisch geschütztes Wildtier wie Bär, Luchs, Wolf oder Biber an landwirtschaftlichen Kulturen oder an Nutztieren Schäden, müssen diese vergütet werden. Dies steht im Schweizer Jagdgesetz, welches in einer Zeit geschaffen wurde, als der Biber respektive sein Vorkommen kaum ein Thema war. Doch in den letzten Jahrzehnten hat sich bezüglich Biber ­einiges geändert.

«Bis vor zwei Jahren hatten wir im Thurgau mit rund 600 Bibern die grösste Population und Kolonie aller Kantone und weltweit hinter den schwach besiedelten Ländern Lettland und Litauen die dritthöchste Biberdichte pro 100 km2», hielt der SVP-Kantonsrat Paul Koch (Oberneunforn) an einer kleinen Feier bei der Thurbrücke Niederneunforn-Altikon fest. Doch als geschütztes Wildtier verursacht der Biber durch den Bau seiner Dämme und Höhlen oder das Fällen von Bäumen teilweise auch massive Schäden an Infrastrukturanlagen. Diese werden aber nicht entschädigt. «Es darf deshalb nicht sein, dass ein Landeigentümer oder Besitzer von Infrastrukturanlagen Schäden bezahlen muss, welche er nicht verhindern konnte, weil das Tier geschützt ist», betonte Koch vor einer illustren Gästeschar am warmen Sommerabend auf dem Thurdamm.

Motion löst Standesinitiative aus

Denn Schäden an Flurwegen, Dämmen oder Entwässerungsanlagen können rasch einmal mehrere 10 000 Franken betragen. Dies bewog Kantonsrat und Förster Koch, politisch aktiv zu werden, indem er im Februar 2014 mittels einer Motion zur Änderung des Jagdgesetzes eine Standesinitiative lancierte. Mit breiter Unterstützung im Kantonsrat und gegen den Willen der Thurgauer Regierung wurde diese überwiesen, und im Januar 2015 reichte der Regierungsrat dieses in Bern ein.

Es dauerte dann mehr als ein Jahr, bis sich im Februar 2016 die dafür zuständige Kommission des Ständerates mit dieser Vorlage beschäftigte. «Zusammen mit dem damaligen Grossratspräsident Max Arnold reiste ich nach Bern, um der Kommission diesen Vorstoss vorzustellen und zu erklären», hielt Koch fest.

Nach einem Ja der nationalrät­lichen Kommission, gefolgt von der Zustimmung des Nationalrats, fand das Geschäft im zweiten Anlauf auch im Ständerat am 13. März eine Mehrheit.

«Wir schreiben diesen Gesinnungswandel der zeitlichen Entwicklung zu, da nun auch andere Kantone wie Bern oder Genf mit stark wachsenden Populationen kleinere oder grössere Pro­bleme bezüglich Infrastrukturschäden haben», hielt Koch fest. Bereits im Herbst geht der neue Gesetzesentwurf in den Ständerat. Konkret bedeutet der Erfolg dieses politischen Kampfs, dass nun durch Biber verursachte ­Infrastrukturschäden entschädigungspflichtig sind. Bund und Kanton müssen nun die Kosten für solche Schäden tragen.

«Biber können keine Pläne lesen, wenn sie die Landschaft mit ihren Bauten innert Kürze völlig verändern», rief Michael Vogel von der kantonalen Jagd- und Fischereiverwaltung in Erinnerung. Zugleich verwies er auf die Jungtiere in den Familien von drei bis fünf Tieren, welche nach zwei Jahren das Hotel Mama verlassen und neue Reviere suchen. Einige verteidigen ihre Reviere konsequent und tödliche Bisse – auch gegenüber den Jungtieren – seien nicht selten. Im Hinblick auf die Umsetzung der neuen Gesetzesvorgabe sprach Vogel von einer grossen Herausforderung, indem nun die vergütungspflichtigen Schäden exakt abgegrenzt werden müssen.

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