Mindestens 400'000 Franken veruntreut: Betrügerischer Schloss-Laufen-Besucherzentrumsleiter beschäftigte eine weitere Komplizin

Alexander Joho | 
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Wird ebenfalls von der SV Group unterhalten: das Besucherzentrum auf dem Areal des Schlosses Laufen. Bild: Alexander Joho

Ende Monat findet am Bezirksgericht Andelfingen die Verhandlung gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Besucherzentrums beim Schloss Laufen statt. Der Mann hatte zwei Angestellte eingespannt, um sich aus Eigennutz jahrelang fiktive Ticketstornierungen bar auszahlen zu lassen.

Mehr als vier Jahre lang, von April 2017 bis September 2021, konnte der damalige Geschäftsführer des Besucherzentrums beim Schloss Laufen, auf der Zürcher Rheinfallseite, seiner Gier freien Lauf lassen. Dazu wurde ein besonderer Trick angewendet: Systematisch liess der Geschäftsführer über zwei Angestellte, zunächst und bis Anfang Oktober 2020 einen Mann und ab März 2021 eine Frau, Eintrittskarten für den Erlebnispfad fiktiv stornieren und anschliessend über Tagesabrechnungen falsch verbuchen, mit Vorliebe – und wohl mit dem Gedanken, weniger aufzufallen – an Tagen mit hohem Besucheraufkommen. So kamen pro Tag 500 bis 1000 Franken zusammen, pro Woche gegen 4500 Franken, bis zu 20 Prozent der Tageseinnahmen.

Das unrechtmässig erworbene Geld hatten die beiden Mitarbeitenden dem Geschäftsführer direkt und in Couverts zu übergeben; dieser log seine Angestellten an, indem er vorgab, das Geld werde zu Marketingzwecken und für weitere Firmenbelange eingesetzt, wofür er, der Geschäftsführer, die Verantwortung trage.

Ursprünglich war von unterschlagenen Gesamteinnahmen von 340'000 Franken die Rede; die Schadensumme beziffert die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift mittlerweile auf mindestens 385'000 bis 400'000 Franken.

Hauptangeklagter muss nicht zur Verhandlung erscheinen

Der ehemalige Mitarbeiter, der als Erstes beim Betrug mitwirkte, hat den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland bereits akzeptiert: Er wurde damit rechtskräftig wegen Urkundenfälschung und Gehilfenschaft zur Veruntreuung zu einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 100 Franken, bei zwei Jahren Probezeit, verurteilt und muss je 1000 Franken für eine Busse  sowie für eine Gebühr berappen.

Die auf den 21. und 22. Januar angesetzte Doppel-Verhandlung am Bezirksgericht Andelfingen findet zur Hälfte im abgekürzten Verfahren statt: Der ehemalige Besucherzentrumsgeschäftsführer, der mehrfachen Veruntreuung und der mehrfachen Anstiftung zur Urkundenfälschung angeklagt, anerkennt seine Schuld, die Ex-Mitarbeiterin jedoch nicht.

Die Anklageschrift hält zudem fest, dass der Hauptangeklagte aus Sicht der Staatsanwaltschaft und seines Verteidigers nicht zur Verhandlung erscheinen muss. Dem ehemaligen Geschäftsführer drohen zwei Jahre Freiheitsstrafe bedingt, bei drei Jahren Probezeit, und eine Busse von 4000 Franken. Für das Vorverfahren und Auslagen werden bereits weitere knapp 3000 Franken fällig. Bis zu einem Urteil darf der ehemalige Geschäftsführer aufgrund von durch die Staatsanwaltschaft ausgesprochenen Kanzleisperren seine diversen Liegenschaften nicht veräussern.

Die ehemalige Mitarbeiterin des Besucherzentrums, der mehrfachen Gehilfenschaft zur Veruntreuung und mehrfachen Urkundenfälschung angeklagt, soll eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 100 Franken erhalten, dazu eine Busse von 800 Franken.

Die SV Group als Betreiberin des Schlosses Laufen samt Besucherzentrum hat sich mit dem Hauptangeklagten bereits Mitte April 2024 auf eine Anerkennung der Zivilforderungen im Umfang von einer halben Million Franken geeinigt.

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