Verstärkt Airbnb den Wohnungsmangel?

Alexander Joho | 
Lesenswert
Noch keine Kommentare
Beliebt und immer beliebter: das Buchen von Ferien in der Schweiz über Plattformen wie Airbnb. Bild: Roberta Fele

Privatwohnungen werden vermehrt über Buchungsplattformen weitervermietet: Airbnb allein zählte 2022 für den Kanton Zürich 110'000 Gästeankünfte. Drei GLP-Kantonsräte sehen den Wohnungsmarkt in Gefahr und verlangen von der Regierung eine «Auslegeordnung».

Wer dieser Tage im Zürcher Norden günstig in Privatwohnungen übernachten will, findet auf Airbnb für das Rafzerfeld elf Angebote (sechs davon in Eglisau), im Bezirk Andelfingen gegen 40 Optionen. Die Firma, mit Hauptsitz in San Francisco, Kalifornien, agiert dabei – unterdessen als eine Buchungsplattform unter vielen – als Vermittlerin für Private oder Gewerbetreibende ohne rechtliche Verpflichtungen.

Im Zürcher Kantonsrat sorgt das Geschäftsmodell «Airbnb» für Fragezeichen. Drei Grünliberale, Sonja Gehrig (Urdorf, kleines Bild) als Initiantin, Beat Hauser (Rafz), Präsident der Bezirkspartei Bülach, sowie Gabriel Mäder (Adliswil), haben eine Anfrage an den Regierungsrat eingereicht. Die drei GLPler möchten wissen, ob und wie Buchungsplattformen wie Airbnb allenfalls für die Wohnungsknappheit und teurer werdenden Wohnraum im Kanton Zürich (mit-)verantwortlich sind, insbesondere in Städten. Als Beispiel wird im Vorstoss ein Neubau auf dem Luzerner Schlossberg angeführt mit relativ günstigen, für Studierende vorgesehenen Mietwohnungen; nun werden laut «Luzerner Zeitung» alle 15 Wohnungen über Airbnb angeboten.

Bern und Luzern hätten bereits Regulieren beschlossen, so die Anfrage; im Kanton Graubünden sei im Juni eine ähnliche Anfrage eingereicht worden. Die drei Grünliberalen wollen vom Kanton konkrete Zahlen: den Umfang an betroffenen Erst- und Zweitwohnungen, Vergleiche zu Hotelübernachtungen seit 2017, Angaben zu den Steuerabgaben der Buchungsplattformen.

«Kritische Masse» vorhanden

«Wir haben nichts gegen das Geschäftsmodell», erklärt Sonja Gehrig, «solche Übernachtungsangebote kommen beispielsweise auch Familien entgegen. Es geht bei unserer Anfrage primär um eine erste Auslegeordnung.» Die Thematik sei wohl nicht für alle Regionen im Kanton gleich relevant, sondern primär für urbane und touristische Zentren. «Die Herausforderungen im Wohnungsmarkt sind vielfältig. Durch die Modernisierung, die innere Verdichtung über Ersatzneubauten und überproportional steigende Immobilienpreise steigen die Mietpreise generell. Auch der steigende Wohnflächenbedarf pro Person, fehlende Transparenz bei Wohnungswechseln oder die Attraktivität von urbanen Lagen tragen zur Wohnungsknappheit bei. Wenn nun noch in reinen Wohnzonen gewerbliche Nutzung möglich ist, erscheint mir das grenzwertig.»

Von Interesse sei auch der Vergleich der Entwicklung bei solchen Angeboten zur Anzahl Wohnungen im Kanton. «Auch wenn dieser Markt noch relativ jung ist: Ich kann mir vorstellen, dass eine gewisse kritische Masse besteht, die nur schwer akzeptiert werden kann.» Die Frage sei, ob die Zuwachsrate toleriert werden könne oder eine Obergrenze gelten solle.

Airbnb und die direkt entrichteten Kurtaxen

Stand heute wird in den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Luzern, Schaffhausen, Waadt, Zug und Zürich die Kurtaxe, die Belegungssteuer bei externen kostenpflichtigen (Hotel-)Übernachtungen, bei Airbnb-Buchungen direkt von der Plattform selbst eingezogen. Der Betrag reicht dabei von 50 Rappen bis 6.50 Franken pro Person und Nacht; Luzern hat dabei sowohl den höchsten wie auch den tiefsten Tarif. Zum Teil sind die Airbnb-Kurtaxen an eine Maximalaufenthaltsdauer von zwischen 30 (Basel-Landschaft, Freiburg) und 40 Tagen (Genf) gebunden.

Ist dieser Artikel lesenswert?

Ja
Nein

Kommentare (0)

Neuen Kommentar schreiben

Diese Funktion steht nur Abonnenten und registrierten Benutzern zur Verfügung.

Registrieren