Mehr Befugnisse für Schulleitungen
Schulleitungen mit Kompetenzen, ein neuer Zweckverband für die Feuerwehr und die Orientierung über die Pumptrackanlage beschäftigen den Steiner Einwohnerrat an seiner ersten Sitzung in diesem Jahr.
Am 25. Februar nimmt der Einwohnerrat Stein am Rhein seine Sitzungstätigkeit wieder auf unter dem Vorsitz von Roman Suter (FDP). Der Rat berät über den Zweckverband der Feuerwehr, zu dem sich die Gemeinden des oberen Kantonsteil zusammenschliessen wollen. Zudem orientiert der Stadtrat über die Pumptrackanlage. Ferner steht die Wahl eines Mitglieds für die Kommission Soziales, Betreuung, Bildung, Kultur und Wirtschaft an.
Keine langen Wege mehr
Das Geschäft mit den am weitest reichenden Auswirkungen betrifft die Schule. Hier sollen neu Schulleitungen mit Kompetenzen (SLmK) eingeführt werden. Bereits seit 20 Jahren gibt es in Stein Schulleitungen für die Orientierungsstufe und die Primarschule. Deren Kompetenzen waren indes nicht so weitreichend, wie das neue Modell vorsieht. Viele Geschäfte und Entscheide blieben der Schulbehörde vorbehalten, was unter anderem zu langen Wegen führte. Diese sei in der Vergangenheit öfter an ihre Grenze gestossen, ist eine der Begründungen für die Neuorganisation. Sie zieht eine Verfassungsänderung nach sich, über die die Steiner Stimmberechtigten entscheiden werden.
Mit der Einführung der SLmK geht die operative Führung der Schule an die Schulleitung über. Damit sollen auch kürzere Wege gewährleistet sein, beispielsweise bei den Gesuchen, die künftig von der SLmK behandelt werden. Ein neu geschaffenes Organisationsstatut regelt die Kompetenzen. Die SLmK hat die Aufsicht über den Schulbetrieb. Sie bestimmt künftig über die schulinterne Organisation und beurteilt auch die Lehrpersonen, wie sie auch für deren Anstellung und Weiterbildung verantwortlich ist. Sie hat aber auch unterstützende Funktion und pflegt und fördert die Teamentwicklung. Zudem ist sie verantwortlich für das Jahresprogramm. Zusammen mit der Schulverwaltung erstellt die SLmK auch das Budget für die Schulen und überwacht, dass es eingehalten wird. Ebenso wirkt sie bei der Schulraumplanung mit. Auf die Schülerinnen und Schüler gebe es keine direkten Auswirkungen, ist der Vorlage des Stadtrats zu entnehmen.
Schulbehörde wird reduziert
Auf die Schulbehörde wirkt sich die Neuordnung einschneidend aus. Künftig wird sie anstelle von sieben noch fünf Personen umfassen. Darin vertreten ist auch die zuständige Referentin als Bindeglied zum Stadtrat. Der Auftrag der Schulbehörde besteht darin, strategische Ziele zu entwickeln, Leitplanken festzulegen und den operativen Schulbetrieb zu überprüfen. Auch verabschiedet sie die Schulmodelle und kann besondere Gruppen mit der Ausarbeitung von Projekten betreuen. Sie stellt mitwirkend sicher, dass die Entwicklungsziele im infrastrukturellen Bereich, Bau, Umbau von Schulgebäuden, erreicht werden.
Weil ihre Aufgaben kleiner werden, reduziert sich auch deren Salär. Daraus resultieren jährliche Einsparungen von 27 500 Franken. Grundsätzlich geht man davon aus, dass es durch die Neuorganisation keine Mehrausgaben gibt. Nach wie vor entscheidet der Einwohnerrat im Rahmen der Budgetdebatte abschliessend über die finanziellen Belange der Schule. Stimmen Einwohnerrat und Bevölkerung der Verfassungsänderung zu, soll die SLmK mit Beginn des neuen Schuljahres realisiert werden.