Tötungsdelikt Wagenhausen: Angeklagter fordert mildere Haftstrafe

Kay Uehlinger | 
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Mit dem Urteil des Bezirksgerichts Frauenfeld waren im vergangen März sowohl der Angeklagte wie auch die Staatsanwaltschaft nicht einverstanden.

Ein Mann wurde vor einem Jahr wegen eventualvorsätzlicher Tötung an seiner Tochter zu neun Jahren Haft verurteilt. Nun wird über den Fall neu verhandelt.

Vor rund einem Jahr hat das Bezirksgericht Frauenfeld einen Mann wegen eventualvorsätzlicher Tötung zu neun Jahren Gefängnis verurteilt, wie das St. Galler Tagblatt schreibt. Der Mann hat seine geistig behinderte und kleinwüchsige Tochter mit Fusstritten misshandelt. Die Tritte des Vaters hatten schlimme Folgen für die 25-jährige Frau. Sie erlag inneren Verletzungen.

Das Urteil wurde dabei von Seiten des Angeklagten wie auch von der Staatsanwaltschaft angefochten. Der Mann empfindet die Freiheitsstrafe als zu hoch, während die Staatsanwaltschaft ein härteres Urteil fordert. Die Verhandlungen sind auf den 13. März angesetzt. Der verurteilte Mann sitzt seit dem ausgesprochenen Urteil im Strafvollzug.

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