April, April! Eckstein-Giebel muss natürlich nicht wieder abgerissen werden und die Bevölkerung darf sich nicht bedienen

Schaffhauser Nachrichten | 
2 Kommentare

Die Stadt unterliegt überraschend vor Bundesverwaltungsgericht und muss den Eckstein-Aufbau wieder entfernen. Die Bevölkerung ist eingeladen, am Montag das mitzunehmen, was sie brauchen kann, bevor die Bagger auffahren. April, April! Das stimmt natürlich nicht liebe Leserinnen und Leser.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts lag am vergangenen Samstag im Briefkasten des städtischen Bauamtes – und war mehr als nur dicke Post: «Gestützt auf Artikel 28, Absatz 2, sowie Artikel 29 bis des Eidgenössischen Gesetzes über die Zonenkonformität von Bauten (EGZB) wird der Rückbau des Objekts «Haus zum Eckstein» verfügt.» Oder anders gesagt: Der umstrittene Aufbau und das Dach des «Hauses zum Eckstein» im Stadthausgeviert widerspricht der Bundesgesetzgebung und muss abgebrochen werden. 

Architekten wehren sich

Gegen die umstrittene Erhöhung des Gebäudes im Herzen der Schaffhauser Altstadt hatte die Gruppe «Denkmal - Architektur nur mit Ästethik» geklagt und vor dem Bundesverwaltungsgericht recht erhalten. In ihrer Beschwerde hatte die Vereinigung, der über 130 Architektinnen und Architekten aus der Schweiz und dem Ausland angehören, moniert, dass die ausladende Dachbaute «die architekturale Integrität des baulichen Environment» massiv beeinträchtige und damit den kulturhistorisch über Jahrhunderte gewachsenen und von Generationen geschützten Charakter der Altstadt verunstalte. 

Stadtrat kritisert Gericht

Im Stadthaus reagierte man mit Konsternation auf den abermaligen Gerichtsentscheid gegen die Stadt; man habe schon wiederholt den Eindruck gehabt, dass «Gerichte oft eine Wundertüte sind», heisst es in einer dürren Mitteilung, welche die Stadt auf Anfrage verschickt. Über die zu erwartenden Kosten der Aktion macht die Stadt noch keine Angaben, hierfür dürfte sich auch die Politik bald einmal interessieren.    

Nur 7 Werktage Zeit

Aber es kommt noch dicker für die Stadt: Weil das EGZB in den besonders «sensiblen Altstadt-Kernzonen» eine «rasche und vollständige Rückversetzung in den Originalzustand» innert einer Frist von maximal 7 Werktagen verlangt und die Beschwerde bereits nach Fertigstellung des doppelstöckigen Walmdachs eingereicht wurde, hat das Gericht wenig Spielraum: Weil die Zeitfür den Rückbau am Mittwoch abläuft, beginnt man bereits am Dienstag nach Ostern mit dem Abbruch des Daches, so dass am Mittwoch die letzten Tragkonstruktionen abgebaut werden können. 

Bevölkerung kann sich bedienen

Aber: Weil die Büros im Gebäude bereits eingerichtet sind und man die teure Einrichtung (rund 230 000 Franken allein für das Mobiliar) nicht einfach entsorgen will, bietet man am heutigen Ostermontag zwischen 11 und 12 Uhr Interessierten die Gelgenheit, die verbauten Elemente und Einrichtungsgegenstände aus den Büroräumlichkeiten abzuholen, respektive auszubauen, um diese für «private Zwecke» verwenden können. «Wir lassen um 11 und 11.30 Uhr jeweils eine Gruppe von maximal 12 Personen in die Dachgeschosse, Voraussetzung ist, dass diese einen Schutzhelm dabei haben, ihr eigenes Werkzeug für den Rückbau mitbringen und den Abstransport selber organisieren», sagt Daniel Fritsche, Mitarbeiter des Städtischen Hochbauamtes, Abteilung Instandsetzung/Unterhalt. Besammlungsort ist vor dem Eingang der Liegenschaft, Zugang Stadthausgasse. Er betont, dass Stadtbewohner bevorzugtene Zugang haben, «weil sie die Baute und die Einrichtung bereits mit den Steuern finanziert haben.»

Einzig die Ziegel des neuen Daches will die Stadt selber behalten und einlagern: Sie könnten – so heisst es – dereinst beim neuen Werkhof eingesetzt werden. Wann genau dieser fertigegstellt wid, sei derzeit noch «völlig offen», sagt Fritsche auf Rückfrage.

Kommentare (2)

Beat Häberli Mo 01.04.2024 - 09:07

1. April... na ja, schon etwas offensichtlich.

Otto Ellenberger Mo 01.04.2024 - 09:05

April April!!!! :-))

Neuen Kommentar schreiben

Diese Funktion steht nur Abonnenten und registrierten Benutzern zur Verfügung.

Registrieren