Stadt will Schulleitungen bis 2025 einführen

Jonas Schlagenhauf | 
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Mit der Vorlage Schulführung 2025 soll die Schulqualität in den städtischen Schulen erhalten und weiterentwickeln. Bild: Roberta Fele

Der Stadtrat hat die Vorlage Schulführung 2025 − Einführung geleiteter Schulen und Reorganisation Stadtschulrat − zuhanden des Grossen Stadtrats verabschiedet. Die Stadt schafft damit die Voraussetzungen, um die Schulqualität in den städtischen Schulen zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Nach der Ablehnung der Einführung von geleiteten Schulen 2009 auf kantonaler Ebene und 2010 auch auf städtischer Ebene, wurde in der Stadt Schaffhausen 2012 das Modell Vorsteher+ eingeführt, mit welchem die Kompetenzen der Vorsteherinnen und Vorsteher wie auch der Klassenlehrpersonen gestärkt und der Stadtschulrat in einzelnen Punkten entlastet werden konnte.

Eine 2018 durchgeführte interne Evaluation zeigte auf, dass mit dieser Strukturreform die Erwartungen von Stadtschulrat und Vorsteherschaft nicht erfüllt wurden, weshalb eine externe Organisationsanalyse in Auftrag gegeben wurde. Diese zeigte auf, dass das System Schule Stadt Schaffhausen überlastet und nicht zeitgemäss organisiert ist. Deswegen besteht das Risiko, dass die Qualität des Schulsystems mittel- und langfristig sinkt. Das schreibt die Stadt Schaffhausen am Mittwoch in einer Medienmitteilung.

Dringend notwendige Entlastung der Lehrpersonen

Als erste Sofortmassnahme hat der Stadtrat daraufhin eine Reorganisation des Schulamtes beschlossen, welche 2020 umgesetzt werden konnte. Nun steht die Optimierung der operativen Organisation im Hinblick auf zeitgemässe Führungsstrukturen und auf eine dringend notwendige Entlastung der Lehrpersonen an. Mit dieser Vorlage wird der Grundstein dafür gelegt:

  • Der Stadtschulrat wird eine politische-strategische Milizbehörde.
  • Die Schulleitungen mit Kompetenzen (SLmK) übernehmen die operative Führung ihrer Schuleinheit gemäss dem kantonalen Schulgesetz und dem Schuldekret. Die Schulleitungen sind somit zuständig für die administrative, personelle und finanzielle Führung. Das entspricht dem Modell, so wie es zurzeit im Schulrecht vorgesehen ist.

Mit der Vorlage erfüllt der Stadtrat die Postulate «Lehrer sollen wieder Schule geben dürfen» (17/2018) von Alt-Grossstadtrat Diego Faccani sowie «Neugestaltung und Attraktivierung des Stadtschulrates» (20/2018) von Grossstadtrat Urs Tanner und setzt die Ergebnisse der externen Organisationsanalyse um. Das vorliegende Führungsmodell entspricht weitgehend demjenigen in zahlreichen Gemeinden und Städten. Es setzt auf bereits Bewährtes und ist vom kantonalen Erziehungsdepartement in positivem Sinne beurteilt worden.

Mehrkosten von rund 1,1 Mio. Franken pro Jahr

Die Einführung von Schulleitungen wird mit wiederkehrenden Mehrkosten von rund 1,1 Mio. Franken pro Jahr verbunden sein. Es kann indessen davon ausgegangen werden, dass in den kommenden Jahren auf kantonaler Ebene eine Rechtsgrundlage im Schulgesetz zur Mitfinanzierung der Schulleitungskosten der Gemeinden geschaffen wird.

Dem bevorstehenden Veränderungsprozess soll gebührend Rechnung getragen werden. Für die gesamte Prozessbegleitung über vier Jahre wird ein Verpflichtungskredit von 650'000 Franken beantragt. Schulleitungen mit Kompetenzen sowie engagierte Lehrpersonen sind die Basis für den Bildungserfolg der Schülerinnen- und Schüler. Gut geführte Schulen machen eine attraktive Stadt aus für Familien und Lehrpersonen. Damit werde auch dem Legislaturschwerpunkt 3 «Lebendige und familienfreundliche Stadt» des Stadtrates Rechnung getragen. Der Stadtrat sei überzeugt, mit dieser Vorlage die städtischen Schulen in eine erfolgreiche Zukunft zu führen und dabei insbesondere Lehrpersonen und das Schulsystem zu entlasten.

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