KSS-Genossenschafter genehmigen Statutenrevision

Die Rechtsform der KSS und die damit verbundene Mitsprache der Stadt Schaffhausen hat in der Vergangenheit immer wieder für Diskussionen gesorgt. Insbesondere deshalb, weil der Anteil der Stadt Schaffhausen am Genossenschaftskapital über Jahrzehnte hinweg auf rund 95 Prozent angestiegen ist. Dennoch hatte die Stadt an Generalversammlungen wie alle Genossenschafter lediglich eine Stimme. Dies soll sich nun ändern. Gemäss einer Mitteilung der KSS vom Montagnachmittag haben sich die Genossenschafter der KSS vergangene Woche an einer ausserordentlichen Generalversammlung auf eine Änderung der Statuten der KSS geeinigt.
Die Änderung betrifft einerseits die Organisation der Genossenschaft: Gemäss der Beschlüsse an der ausserordentlichen Generalversammlung wir die Grösse der Verwaltung der KSS von 15 auf 7 Personen reduziert. Die Stadt Schaffhausen hat für neu insgesamt 5 Mitglieder der Verwaltung ein verbindliches Vorschlagsrecht. Wie es in der Mitteilung weiter steht, sollen in der neu geschaffenen KSS-Kommission auch alle Interessengruppen wie beispielsweise die Vereine vertreten sein. Mit der beantragten Anpassung der Statuten soll einerseits die Mitsprache der Stadt verstärkt werden. Mit der Verkleinerung der Verwaltung und der gleichzeitigen Schaffung eines Beirates soll anderseits die Organisation der Genossenschaft effizienter gestaltet werden. Die Statutenänderung steht unter einem Vorbehalt, dass der Grosse Stadtrat der Vorlage zur Optimierung der Rechtsform, der Finanzierung und des Baurechts ebenfalls zustimmt.
Anderseits geht es bei den neuen Beschlüssen um eine Kapitalherabsetzung zur Bereinigung der Bilanz der Genossenschaft im Zusammenhang mit einem neuen Baurechtsvertrag mit der Stadt Schaffhausen. Diese Änderungen stehen im Zusammenhang mit dem geplanten Hallenbad-Neubau. Der aktuelle Baurechtsvertrag mit der Stadt Schaffhausen läuft 2025 aus und soll vorzeitig durch einen neuen Baurechtsvertrag abgelöst werden. Mit der damit verbundenen, ebenfalls genehmigten buchhalterischen Korrektur beinhaltet der neue Baurechtsvertrag keine Heimfallentschädigung mehr. Wie die KSS weiter schreibt, muss der durch die Einmalabschreibung von rund 26 Millionen Franken bei der KSS entstehende Verlust durch eine Kapitalherabsetzung von 100 auf 20 Franken herabgesetzt werden. (eku)