Keine Verlängerung der Polizeistunde

Schaffhauser Nachrichten | 
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Das Lärm-Monitoring sei zu aufwändig. Deswegen hat sich die Stadt gegen die verlängerte Polizeistunde entschieden. Symbolbild: Pixabay

Wer seine Gäste spätabends noch auf der Strasse oder im Garten bedient, muss zur Polizeistunde die Stühle und Tische im Freien räumen. Während der Woche darf bis spätestens um 23.30 Uhr bedient werden – freitags und samstags bis 0.30 Uhr.

Im Frühling 2019 wurde erstmals eine einstündige Verlängerung der Polizeistunde geplant. Somit hätten sie mit dieser Neuregelungen bis 0.30 Uhr respektive bis 1.30 Uhr bedienen dürfen. Nachdem diese Neuregelung von Anwohnenden angefochten wurde, wurde mit der Umsetzung zugewartet.

Nun hat der Schaffhauser Stadtrat einen Entscheid getroffen. Aufgrund des aufwändigen Lärm-Monitorings hat er nun entschieden, zur früheren Regelung zurückzukehren.

Das bedeutet, dass Restaurants und Bars, die über eine Bewilligung für die regelmässige wiederkehrende Verlängerung verfügen, ihre Gäste im Boulevardbereich am Freitag und Samstag wie bisher bis 0.30 Uhr und während der Woche bis 23.30 Uhr bedienen dürfen. (bic)

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