Zeugenaufruf der Staatsanwaltschaft: Eine Person bei Streit schwer verletzt

Schaffhauser Nachrichten | 
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Bei der Auseinandersetzung drohte eine Person auch mit einem Messer. Bild: Key

2018 kam es in der Altstadt Schaffhausen zu einem Zwischenfall, bei dem eine Person schwer verletzt wurde. Die Staatsanwaltschaft bittet nun die Bevölkerung um Mithilfe.

Die Staatsanwaltschaft Schaffhausen bittet um Mithilfe: Am 11. März 2018 meldete ein Passant der Schaffhauser Polizei eine tätliche Auseinandersetzung zwischen zwei Personengruppen bei der Moserstrasse/Quaistrasse (Nähe Parkplatz) in der Altstadt. Eine männliche Person soll dabei auch mit einem Messer gedroht haben. Dies bestätigten die beteiligten Personen gegenüber der Schaffhauser Polizei. Als diese eintraf, war jedoch nur noch eine Gruppe vor Ort. Die andere Personengruppe habe sich zuvor mit einem auffälligen Sportwagen der Marke McLaren an der Örtlichkeit aufgehalten und war beim Eintreffen der Schaffhauser Polizei nicht mehr anwesend.

Bei dem Zusammentreffen der beiden Gruppen wurden auch mehrere Personen verletzt. Eine Person erlitt ein Schädelhirntrauma, einen Rippenbruch und diverse Prellungen, wie im Verlauf der Ermittlungen bekannt wurde.

Die Auseinandersetzung fand in unmittelbarer Nähe zu zwei Barbetrieben statt, wo sich zum fraglichen Zeitpunkt viele Personen aufgehalten haben dürften.

Nach intensiver Ermittlungstätigkeit bittet die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen zur weiteren Klärung des Sachverhaltes Personen, die den Vorfall beobachtet haben, sich telefonisch unter der Nummer +41 52 632 74 55, Montag bis Freitag von jeweils 8 bis 11:30 Uhr und 14 bis 17 Uhr, zu melden.

Auf die Frage wieso man erst jetzt - rund ein Jahr nach dem Vorfall - an die Öffentlichkeit gehe, antwortet Staatsanwältin Jasmin Stössel wie folgt: «Da die bisherigen Ermittlungstätigkeiten ein widersprüchliches Aussageverhalten der Personen beider Gruppierungen zutage förderten, erfolgt nun ein Aufruf zur Ermittlung von möglichen neutralen Personen, die Angaben zum Tatgeschehen machen können.» (rd)

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