Frauen heimlich gefilmt und Aufnahmen auf Porno-Website hochgeladen

Isabel Heusser | 
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Am Bahnhof Schaffhausen werden immer wieder junge Frauen gefilmt. Wer dahintersteckt, ist nicht bekannt. Symbolbild: Selwyn Hoffmann

Am Bahnhof, im Bus, auf dem Heimweg: In der Stadt filmt eine unbekannte Person heimlich Frauen. Die Videos landen auf einer internationalen Porno-Website und sind frei zugänglich.

Die Aufnahme startet beim Bahnhof Schaffhausen. Es ist Tag, zahlreiche Pendler warten auf den Bus. Die Kamera hält auf eine Frau, der Fokus ist hüft­abwärts gerichtet. Langsam zoomt die Kamera auf ihr Gesäss, die Einstellung hält mehrere Minuten. Dann kommt der Bus, die junge Frau steigt ein, der oder die Unbekannte folgt ihr und filmt sie weiter. Auch, als sie aus dem Bus aussteigt und auf einer Quartierstrasse weitergeht. Die Frau dreht sich kurz um, ihr Gesicht ist deutlich zu erkennen, dann geht sie weiter, fährt sich durchs Haar. Nach knapp fünfeinhalb Minuten endet das Video. Vor zwei Monaten hat ein Nutzer diese Filmsequenz auf einer Website mit internationalen Amateur-Pornofilmen veröffentlicht. Seither wurde es über 27-000 mal angeklickt und mehrmals kommentiert.

Beim Nutzer, der die Filme veröffentlicht hat, handelt es sich angeblich um eine 25-jährige Frau aus Berlin – ob die Angaben stimmen, kann aber nicht überprüft werden. Die Person hat mehrere Filme hochgeladen, die offensichtlich in Schaffhausen entstanden sind. Sie alle zeigen junge Frauen, die eng anliegende Hosen tragen. In einem der Filme wird eine Frau vom Bahnhof zu einem Bancomaten und weiter zu einem Parkplatz verfolgt und gefilmt, bis sie in ein Auto steigt. Vor rund einer Woche wurde er veröffentlicht und inzwischen rund 2500-mal angeschaut. In einer anderen Sequenz wird eine Frau beim Busfahren gefilmt. Ihr Gesicht ist deutlich zu erkennen. Tausende Besucher der Porno-Website haben das Video angeklickt.

Polizei wusste nichts von den Videos

Der Staatsanwaltschaft Schaffhausen sind die Videos nicht bekannt. Auch die Schaffhauser Polizei hatte bislang keine Kenntnis davon, wie Mediensprecher Patrick Caprez auf Anfrage sagt. Das Gesäss einer Frau zu filmen, erfülle zwar nicht den Straftatbestand der harten Pornografie. Problematisch sind die Videos aber aus einem anderen Grund: Die Frau wurde vermutlich ohne ihr Wissen gefilmt. Je nach Sachverhalt stünden deshalb sogenannt strafbare Handlungen gegen den Privat- und Geheimbereich im Vordergrund, sagt Caprez. Gemäss Persönlichkeitsrecht darf niemand ohne sein Einverständnis gefilmt werden; dieses Recht tritt ein, wenn jemand im Zentrum eines Videos steht. «Aufnahmen im öffentlichen Raum, wenn Personen nicht erkannt werden oder sie nicht im Fokus stehen, sind erlaubt», erklärt der Mediensprecher. Allerdings benötigt es für ein im Internet hochgeladenes Video auch dann das Einverständnis des Gefilmten, wenn die Aufnahme in dessen Wissen geschah.

Betroffene müssen selber handeln

Jemanden heimlich zu filmen, ist ein sogenanntes Antragsdelikt. Das heisst, ein Verfahren wird nur dann eingeleitet, wenn der oder die Geschädigte selbst Strafantrag stellt. Andernfalls kann ein Täter nicht strafrechtlich verfolgt werden. Was also tun, wenn man ein solches oder ein ähnliches Video von sich im Internet entdeckt? «Zur Polizei gehen», rät Caprez. Diese werde Ermittlungen zum Ersteller der Videos beziehungsweise zu der Person, welche die Filme ins Internet gestellt habe, aufnehmen. Hierzu stünden der Strafverfolgungsbehörde verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, auf die aus ermittlungstaktischen Gründen nicht näher eingegangen werden könne. «Im Weiteren kann man beim Verantwortlichen der Webseite die Löschung des Eintrages verlangen», sagt Caprez. «Hat man damit keinen Erfolg, empfiehlt es sich, den Provider zu kontaktieren.»

Auch auf der Homepage, auf der das erwähnte Video hochgeladen wurde, wird die Thematik aufgegriffen. Allerdings sehr unverbindlich. «Bitte sende uns eine Beschwerde mit dem Betreff ‹DMCA-/Urheberrechtsverletzung› und dem direkten Link zu deinen Inhalten», heisst es dazu unter den «häufig gestellten Fragen».

Auf Nachfrage der SN, wie viele solche Beschwerden jährlich eingehen, heisst es vonseiten der Medienstelle: «Aufgrund bestimmter Geheimhaltungspflichten können wir keine genauen Zahlen offenlegen.» Wie viele dieser Videos wieder gelöscht werden, weil die gefilmte Person nicht mit dem Inhalt einverstanden ist, war ebenfalls nicht in Erfahrung zu bringen.

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