Reglement für Näher- und Grenzbaurechte wird angepasst

Schaffhauser Nachrichten | 
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Die neue Regelung begünstige das verdichtete Bauen in der Stadt. Symbolbild: Pixabay

Eine neue Regelung begünstigt das verdichtete Bauen auf dem Gebiet der Stadt Schaffhausen. Näher- oder Grenzbaurechte können jetzt für alle Grundstücke, die der Stadt gehören, erteilt werden.

Die Stadt nutzt die Gelegenheit, die das soeben revidierte kantonale Baugesetz bietet, um einen Artikel im «Reglement über die Erteilung von Näherbaurechten oder Grenzbaurechten durch die Stadt Schaffhausen (RSS 700.7)» anzupassen. Während die Stadt derzeit aufgrund der übergeordneten Rechtsgrundlage Näher- und Grenzbaurechte nur gegenüber Grundstücken in ihrem Finanzvermögen gewähren kann, ist dies neu gegenüber sämtlichen Grundstücken im Eigentum der Stadt möglich.

Der neue Artikel 3 des Reglements lautet deshalb ab 1. Januar 2019: «Die Stadt kann gegenüber Grundstücken im Finanz- und Verwaltungsvermögen Näher- oder Grenzbaurechte erteilen. Ausgenommen sind Verkehrsflächen.» Wie es in der Mitteilung der Stadtkanzlei heisst, begünstige die neue Regelung das verdichtete Bauen, was besonders auf städtischem Gebiet erwünscht sei. (r.)

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