Stadtrat will Abgaben bei verdichtetem Bauen regeln

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Aufzonungen können den Wert von Grundstücken erheblich steigern. Bild: Pixabay

Mehrwertabgabeverordnung sollen in der Stadt Schaffhausen durch Abgaben bei Aufzonungen geregelt werden. Ein entsprechender Erlass hat der Stadtrat an den Grossen Stadtrat verabschiedet.

Wo gebaut werden darf, ist stark reglementiert. Das gilt für unbebaute Flächen genauso wie für sogenannte Aufzonungen. Letztere kommen zum Zug, wenn in einer Wohnzone verdichtet gebaut werden soll. Aufzonungen können den Wert von Grundstücken erheblich steigern. Um den Ausgleich von Vorteilen, die durch Aufzonungen entstehen, regeln zu können, hat der Stadtrat einen entsprechenden Erlass ausgearbeitet. Wie die Stadt Schaffhausen am Freitagmorgen mitteilte, ist nun eine Vorlage über den Erlass einer Mehrwertabgabeverordnung an den Grossen Stadtrat verabschiedet worden, um eine gesetzliche Grundlage dafür schaffen zu können.

Höherer Wert, höhere Infrastrukturkosten

Wie es in der Mitteilung weiter steht, sei ein städtischer Richtplan Siedlung erarbeitet worden, welcher das Potenzial für zusätzlichen Wohnraum bei gleichzeitig haushälterischem Umgang mit dem Boden aufzeige. Dieser Wohnraum könne auf noch unbebauten oder unternutzten Parzellen erstellt werden oder aber auf Grundstücken im heutigen Siedlungsgebiet, die durch Um- und Aufzonungen stärker genutzt werden könnten. «Durch diese planerischen Massnahmen erhalten die Grundstücke einen höheren finanziellen Wert», so die Stadt, «auf der anderen Seite verursachen zusätzliche Bewohnerinnen und Bewohner auch höhere Infrastrukturkosten.» Öffentlich zugängliche Freiräume wie Parks  und Plätze werden hier genannt. Zudem brauche es eine höhere ÖV-Kapazität, zusätzliche Schulen und Massnahmen zur Verbesserung des Lokalklimas wie Baumpflanzungen und Grünflächen. «Diese Kosten fallen bei der Stadt an und sollen zum Teil durch eine Abgabe auf den Mehrwert gedeckt werden, der durch Aufzonungen entsteht», steht es in der Mitteilung dazu.

Mehrwertausgleichsgesetz gezielter umsetzbar

Das Mehrwertausgleichsgesetz des Kantons Schaffhausen, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist, regelt die Abgaben bei Ein- und Umzonungen. Es sieht vor, dass Gemeinden den Ausgleich von Vorteilen regeln können, die durch Aufzonungen entstehen. Die Mittel der Mehrwertabgabe werden dazu eingesetzt, diese Qualität sicherzustellen, beispielsweise durch Massnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raums. Die städtische Mehrwertabgabe bei Aufzonungen soll 20 Prozent des Mehrwerts abschöpfen. Alternativ ist der Ausgleich mittels städtebaulicher Verträge möglich.

Gemäss Stadt kann mit einem städtebaulichen Vertrag insbesondere erreicht werden, dass der Mehrwertausgleich direkt für Massnahmen vor Ort oder im direkten Umfeld des aufgezonten Gebiets eingesetzt wird. (eku)

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