Tödlicher Bootsunfall: Bootsführer zu Geldstrafe verurteilt

Schaffhauser Nachrichten | 
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Trotz langer Suchaktion der Polizei konnte der 54-Jährige damals nur noch tot geborgen werden.

Letztes Jahr kenterte ein Motorboot auf dem Rhein. Eine Person kam dabei ums Leben. Jetzt ist ein Urteil gegen den Bootsführer gesprochen worden.

Am 18. Juli 2017, kenterte kurz vor Mitternacht auf dem Rhein in Schaffhausen bei einem Anlegemanöver ein mit acht Personen besetztes Motorboot. Die Insassen trugen zum Zeitpunkt des Unfalles keine Rettungswesten. Ein 54-jähriger Mann konnte sich nicht ans Ufer retten. Er wurde erst nach umfangreicher Suche um ca. 02.15 Uhr in der Nähe der Feuerthalerbrücke von Polizeitauchern tot aus dem Rhein geborgen.

Die Untersuchungsergebnisse der Staatsanwaltschaft und der Polizei Schaffhausen zu diesem Unglück liegen nun vor. Gestützt auf diese hat die Staatsanwaltschaft den Bootsführer wegen Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt mit einem Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt.

Das gegen den Bootsführer durchgeführte Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung wurde mangels Erfüllens des für den Straftatbestand erforderlichen Kausalzusammenhangs eingestellt. Gegen beide Entscheide wurden keine Rechtsmittel ergriffen, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. (RD)

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