Stadtrat verzichtet auf die Ausweitung der Videoüberwachungszeiten

Der Stadtrat verzichtet auf die Ausweitung der Videoüberwachung auf einen 24-Stunden-Betrieb. Dieser Eingriff in die persönliche Freiheit sei «nicht verhältnismässig».
Videoüberwachung in Schaffhausen: Aktuelle Situation
Die Videoüberwachung erfolgt während der Nacht nicht in Echtzeit. Das bedeutet, dass die Aufzeichnungen nicht «live» am Bildschirm beobachtet werden, sondern lediglich im Nachhinein ausgewertet werden können. Die Videoüberwachung dient in der Stadt Schaffhausen in erster Linie der Prävention sowie bei Straftaten der Ermittlung der Täterschaft und der Beweisführung.
An der Ratsdebatte vom 12. Dezember letzten Jahres äusserte eine Fachkommission den Wunsch, die Videoüberwachung nicht nur auf die Zeiten von 18 Uhr bis 7 Uhr zu beschränken, sondern auf den ganzen Tag auszuweiten. Dieser Vorschlag wurde vom Stadtrat abgelehnt. Diese Massnahme müsse «geeignet und erforderlich sein und die Wahrung der öffentlichen Interessen müssen gegenüber dem Schutz der privaten Interessen in einem vernünftigen Verhältnis stehen», wie es in einer Medienmitteilung der Stadt heisst.
Derzeit sei der Publikumsverkehr an den überwachten Orten während des Tages massiv höher und die Zahl der Straftaten an den betroffenen Orten mehrheitlich rückläufig oder stagnierend. Für eine 24 Stunden-Überwachung müsse jedoch «das öffentliche Interesse das private Interesse überwiegen». Dies sei jedoch derzeit nicht gegeben. Laut der Medienmitteilung der Stadt gebe es an den bisher überwachten Orten «weder besondere Vorkommnisse noch besondere Gefahren, die eine solche Ausweitung der Überwachung rechtfertigen würden.»
Auch die Stellungnahme des kantonalen Datenschutzbeauftragten geht in die gleiche Richtung. Demnach würde eine zum jetzigen Zeitpunkt realisierte Ausdehnung der Aufnahmezeiten der Videoüberwachung einen «zusätzlichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der damit überwachten Passantinnen und Passanten» darstellen. Dies sei unverhältnismässig.