Diese Shisha kommt mit der Drohne

Wie kann man Kunden schneller erreichen und an sich binden? Amazon und andere grosse Unternehmen nutzen dafür Drohnen. Ebenso wie eine Schaffhauser Shisha-Bar.
Drohnen: Strenge Auflagen für Privatpersonen

Das Fliegen mit Drohnen wird vom Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL geregelt. Vorneweg: Eine Drohne untersteht «heute den allgemeinen Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge nicht». Trotzdem gibt es Vorlagen, an die man sich halten muss, ehe man eine Drohne starten lassen kann. So darf diese nicht mehr als 30 Kilogramm wiegen, sonst ist eine Bewilligung des BAZL nötig.
Rechtlich werden Drohnen wie Modelluftfahrzeuge gesehen. Diese «dürfen nur betrieben werden, wenn der Pilot mit dem Fluggerät direkten Sichtkontakt halten kann». Sie dürfen nicht in der Nähe von Flugplätzen gestartet werden und «nicht über 150 Meter über Grund». Seit 2014 darf zudem «nicht über Menschenansammlungen (mehrere Dutzend, dicht beieinander stehende Personen) und in einem Umkreis von weniger als 100 Metern davon geflogen werden». Ausgenommen davon sind Flugveranstaltungen. Hingegen gibt es keine Beschränkungen bezogen auf Nutzlasten oder Einhaltung von Sicherheitsabständen zu kritischen Infrastrukturen.
Wenn Sie selbst eine Drohne fliegen möchten und sich informieren wollen, was Sie zu beachten haben, finden Sie hier Auskunft darüber.
Es gibt unzählige Dinge, die man sich heute liefern lassen kann. Grosse Anbieter wie Amazon bieten den Kunden fast alles, was man sich gerade wünscht. Vom zehn Meter grossen Dinosaurier bis hin zu einem Sackmesser mit ungefähr 50 verschiedenen Funktionen. Allerdings findet man eines nicht auf dieser Seite: Eine rauchfertige Shisha.
Eine Marktlücke auch in der Schweiz - die jetzt geschlossen wurde.
Tabak per Drohne?
Das Restaurant Ohana bietet nämlich jetzt die sogenannte «Shisha to go» an. Dabei werden Rauchfreunde direkt mit einer anfeuerbereiten Shisha beliefert. Auf den sozialen Medien kündigt das Ohana an, «mit Drohne und Elektroscooter» zu liefern. Die Shisha kann zwar am Fluggerät befestigt werden (siehe Foto) - ausgeliefert wird sie damit aber nicht. Denn: «Für das Drohnenfliegen gelten sehr strenge Regeln, an die wir uns halten müssen», sagt Geschäftsführer Durim Pajaziti.
Und auch weite Strecken könnten mit dem Fluggerät nicht zurückgelegt werden. Laut Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL dürfen Drohnen nämlich nur bedient werden, wenn man sie die gesamte Zeit im Blick hat. Die Kontrolle mit Feldstechern oder Ferngläsern ist dabei nicht zulässig. Daher will Pajaziti die Drohne eher nutzen, um Fotos von den Kunden zu machen, sofern diese das wünschen. «Unsere Kamera hat eine 4K-Auflösung – und aus der Luft wirken Bilder gleich nochmal anders», so der Geschäftsführer.
Geliefert wird daher hauptsächlich mit dem Elektroroller. Wie kam Pajaziti auf so eine Idee? «Eine gute Shisha ist nicht gerade billig», erklärt er. So kann eine bis zu 400 Franken aufwärts kosten. «Da haben viele Leute eher Hemmungen, diese mitzunehmen.» Durch einen speziellen Aufbau am Scooter sei es für das Ohana möglich, die Shishas sicher zu transportieren.
Privatsphäre muss beachtet werden
Das Ohana wirbt damit, die Shishas ans Lindli und in die Flurlinger Badi zu liefern - gerade bei den Jungen beliebte Sommer-Hotspots. Wenn da verschiedenste Menschen in Badeklamotten auf einem Haufen sitzen, wie sieht es da mit Aufnahmen aus der Luft aus? «Das kommt nicht in Frage», sagt Durim Pajaziti. «Wir dürfen mit einer Drohne ohnehin nicht über Menschenmengen fliegen beziehungsweise nur, wenn wir eine Genehmigung haben. Ausserdem würden wir hier massiv die Privatsphäre von anderen verletzen.»
Das Projekt «Shisha to go» ist laut Pajaziti, seit knapp zwei Jahren begeisterter Drohnenpilot, noch in der Testphase. «Wir haben uns erst vor wenigen Tagen dazu entschlossen, das auszuprobieren.» Durch das schlechte Wetter seien bisher noch keine Bestellungen eingegangen. «Im Sommer wird das sicher mehr.»