Plötzlich ohne Besitzer: Was passiert mit Tieren nach einem Unfall?

Ralph Denzel | 
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Die Frage stellen sich viele Tierfreunde: Was passiert mit meinem Haustier, sollte mir was passieren? Bild: Pixabay

Für viele Tierbesitzer ist das eigene Haustier sowas wie ein Familienmitglied. Was also, wenn man einen Unfall hat? Was geschieht dann mit dem Tier?

Ein Unfall kann schnell passieren. Ein Moment der Unaufmerksamkeit und ist es geschehen. Krankenwagen, Blaulicht und ein Transport in eine Klinik – hoffentlich mit gutem Ausgang für die Betroffenen. Die Priorität von Rettungskräften liegt in diesem Moment natürlich erstmal auf der Menschenrettung, der Unfallaufnahme und je nach Ort auch der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit.

Was aber, wenn ein Tier beteiligt ist? Der Hund, der auf dem Rücksitz sass, oder die Katze, die in einer Transportbox mit ihrem Herrchen oder Frauchen unterwegs war? Die gute Nachricht vorneweg: Die, die dem Besitzer helfen, haben auch ein Herz für Tiere, wie Cindy Beer von der Schaffhauser Polizei versichert.

Was passiert mit meinem Haustier?

Wenn ein Tier direkt beteiligt ist, zum Beispiel als «Beifahrer» bei einem Verkehrsunfall, gibt es ein klares Prozedere, wie die Polizei verfährt. «Es kommt ganz auf die Situation und das Tier an», sagt Beer. «Ist der Tierbesitzer ansprechbar und teilt mit, dass Angehörige sich um das Tier kümmern können, wird das Tier durch die Schaffhauser Polizei an die Angehörigen übergeben.»

Nach einem schweren Unfall, wie hier in Diessenhofen, steht die Menschenrettung natürlich im Vordergrund. Aber auch an Tiere wird gedacht. Archivbild: Kapo TG

Das geschieht auch, wenn im Zuge der Ermittlungen die Angehörigen gefunden werden. Dann wird «mit diesen der Verbleib des Tieres besprochen.» Wenn die nächsten Verwandten nicht in der Nähe wohnen, wird das Tier dem Tierheim übergeben. Das gilt auch, wenn keine Angehörigen ermittelt werden können oder der Betroffene keine Auskünfte geben kann.

«Den Transport übernimmt dabei die Polizei Schaffhausen», sagt Beer.

Wie kann man klarmachen, dass man ein Tier hat?

Vor allem für Angehörige ist die Situation natürlich auch nicht einfach. Wenn plötzlich die Polizei vor der Tür steht und einem mitteilt, dass ein Bekannter, vielleicht sogar ein geliebter Mensch, einen Unfall hatte, gehen einem erstmal unzählige Gedanken durch den Kopf. Der Gedanke an ein Tier ist dabei verständlicherweise oft zweitrangig. Damit dieses nicht vergessen wird, gibt es auch den sogenannten Notfalltierpass. Dieser wird von der «Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz» kostenfrei angeboten – dieser wird bisher mit regem Interesse angenommen, wie Stiftungsvorsitzende Susy Utzinger auf Anfrage erklärt. «Immer wieder bekommen wir Anfragen, auch von alleinstehenden Tierhaltern, die sich Sorgen machen, was mit dem Tier passieren würde», sagt sie.

Der Notfallausweis der «Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz». Bild: zvg

Es sei daher wichtig, solche Szenarien im Voraus «trocken durchzuspielen». Auch einige Hilfsorganisationen wie Pflegedienste hätten schon Interesse an diesem Ausweis angemeldet. Zudem biete die Stiftung auch Aufkleber an, welche man an die eigene Haustür anbringen könnte. «Damit die Feuerwehr direkt weiss, dass ein Tier dort wohnt und man sich, nach der Menschenrettung, vielleicht auch darum kümmern kann.» Zahlen wie verbreitet Pass und Aufkleber in Schaffhausen sind, gibt es allerdings nicht.

Nach einem Unfall: Oft erste Station Tierheim

Landet ein Tier nach einem Unfall seines Herrchens im Tierheim, muss es dort erstmal in Quarantäne. «Wir wissen nicht, was es für ein Tier ist und wie es auf die neue Umgebung reagieren wird», sagt Jean Jacques Müller vom Tierheim Buchbrunnen. In der Quarantäne sei es erstmal für sich und könne auch von den Mitarbeitern beobachtet werden. «Im besten Fall findet die Polizei schnell einen Verwandten, der sich dann weiter um das Tier kümmern kann», so Müller.

Viele Tiere kommen nach einem Unfall erstmal hier unter: Das Tierheim Buchbrunnen. Bild: Selwyn Hoffmann

Manchmal kommt es jedoch auch vor, dass die Verwandten das Tier nicht haben wollen. Sollte der Besitzer noch leben, kann es so lange im Tierheim bleiben, bis dieser wieder genesen ist und sich um seinen Liebling kümmern kann. Eine zeitliche Begrenzung gibt es da nicht. «Das Wohl der Tiere steht im Vordergrund», sagt Müller. Ist das Herrchen oder Frauchen jedoch verstorben, müssen die Verwandten eine Verzichterklärung unterschreiben, sollten sie das Tier nicht zu sich nehmen wollen. Dann geht es in die Obhut des Tierheimes über und dieses sucht einen Platz.

Letztlich sei es jedoch am geschicktesten, wenn man schon im Voraus plant, was im schlimmsten Fall mit dem Tier passiert, sagt Müller. «Es ist gut, wenn zum Beispiel der Nachbar weiss, dass man ein Tier hat.» Dieser könne dann im Notfall den Tierschutz informieren, damit man sich um das Tier kümmern könne.

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