Sprengstoffalarm am Zoll: Niederländer zu 30 Monaten verurteilt
Der niederländische Staatsangehörige, der im November 2021 bei einer Kontrolle am Zollamt Thayngen mit zwei Kilogramm Sprengstoff und weiteren Einbruchs-Utensilien erwischt wurde, ist verurteilt worden.
Wegen Weiterschaffens von Sprengstoff und Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz hat das Bundesstrafgericht den 51-jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. 14 Monate sind unbedingt ausgesetzt, 16 sind auf Bewährung. Angerechnet werden dem Mann die 373 Tage in Untersuchungshaft, sprich: Seit dem Vorfall.
Hinweise auf einen terroristischen Hintergrund sind während des Verfahrens nicht aufgetaucht. Der Beschuldigte wollte die Sprengstoff-Pakete und die weiteren Gegenstände nach eigenen Angaben unbekannten Personen in der Schweiz übergeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.