Abstimmungsbeschwerde in Lohn abgelehnt

Der Verkauf der «Alten Trotte» steht fest. Da sie zu spät eingereicht wurde, lehnte der Schaffhauser Regierungsrat eine Beschwerde bezüglich dieses Entscheids ab.
Die «Alte Trotte» in Lohn kann verkauft werden. Der Schaffhauser Regierungsrat hat die Abstimmungsbeschwerde gegen den Verkauf dieser Liegenschaft abgelehnt. Die Beschwerde wurde erst nach der Gemeindeversammlung eingereicht. Das sei zu spät, sagte der stellvertretende Staatsschreiber Christian Ritzmann auf Anfrage von Radio Munot. Darum ging die Regierung nicht auf die Beschwerde ein. Die Gemeindeversammlung von Lohn entschied Ende November, dass die gemeindeeigene Liegenschaft «Alte Trotte» an einen Bauunternehmer verkauft wird. Die Beschwerde richtete sich gegen die Anzahl der Angebote, die bei der Abstimmung zur Verfügung standen.