Schaffhauser Regierung weist Beschwerde zur Rheinufer-Abstimmung ab, doch die Sache ist noch nicht gegessen

Mit dem städtischen Abstimmungsbüchlein ist nichts verkehrt, hält der Regierungsrat fest. Deshalb weist er eine Beschwerde eines Anwohners ab. Doch damit ist die Sache noch nicht gegessen, denn eine zweite Beschwerde zweifelt an der Rechtmässigkeit des Gegenvorschlags.
von Fabian Babic und Tobias Bolli
«Die Bilder im Abstimmungsmagazin gaukeln den Wählern einen Zustand am Rhein vor, der gar nicht Wirklichkeit werden kann.» So begründete Rolf Hofmann, Anwohner des Gaswerkareals, seine Beschwerde gegen die für den 29. Juni angesetzte städtische Volksabstimmung zur Rheinuferaufwertung. Die Visualisierungen seien unrealistisch, argumentierte Hofmann in seinem Schreiben an die Kantonsregierung.
Diese hat sich mit der Beschwerde auseinandergesetzt und ist zum Schluss gekommen: Nein, das Abstimmungsmagazin ist regelkonform. «Die Regierung weist darauf hin, dass im Abstimmungsmagazin zu jeder Abbildung explizit ein Hinweis enthalten ist, dass es sich dabei um ‹beispielhafte› Visualisierungen handelt», heisst es in der am Dienstag publizierten Mitteilung. «Von den Stimmberechtigten kann demnach nach Treu und Glauben erwartet werden, dass sie nicht davon ausgehen, es würde ein definitives Endprojekt dargestellt.»
Zudem könne eine Visualisierung «nur eine ergänzende Funktion einnehmen und nicht einen Text ersetzen», hält die Regierung fest. Dadurch solle es den Stimmberechtigten erleichtert werden, sich eine Vorstellung von der möglichen Gestaltung zu machen. Zuletzt gelte es, die Informationen im Magazin in Kürze zu vermitteln, «wodurch Abstriche in Bezug auf den Informationsgehalt in Kauf zu nehmen sind». Wer mehr wissen möchte, ist gemäss Rechtsprechung dazu angehalten, sich selbst zu informieren. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat die Beschwerde abgelehnt.
Zweite Beschwerde erreicht Schaffhauser Regierungsrat
Allerdings wird sich die Regierung erneut mit der Rheinufer-Abstimmung befassen müssen. Nach der ersten abgewiesenen Beschwerde folgt sogleich die zweite. Die SN haben erfahren, dass ein Beschwerdeführer den Gegenvorschlag ins Visier genommen hat. «Die betreffende Person geht davon aus, dass der Gegenvorschlag rechtswidrig sei», bestätigt der Stellvertretende Staatsschreiber Christian Ritzmann. Der Regierungsrat werde sich mit der Beschwerde auseinandersetzen und voraussichtlich am kommenden Dienstag einen Entscheid fällen.
Wie die SN wissen, zweifelt die Beschwerde die Einheit der Materie des Gegenvorschlags an. Dieser vermische verschiedene Bereiche und weite die Initiative der FDP unzulässig aus. Er solle deshalb für ungültig erklärt werden. Die Volksabstimmung sei zu stoppen.