Verstorbene Frau in Neuhausen: Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln wegen Tötungsdelikt

Erschreckende Szenen in Neuhausen am Dienstag: Die Polizei findet zwei schwerverletzte Personen in einer Wohnung auf. Die Frau stirbt noch vor Ort. Eine tatverdächtige Person wurde festgenommen. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei ermitteln wegen eines Tötungsdelikts.
von Eva Schmid und Fabian Babic
Kurz vor 15 Uhr am Dienstagnachmittag ging die Meldung bei der Schaffhauser Polizei ein, dass Blut an der Eingangstüre einer Parterrewohnung an der Neusatzstrasse in Neuhausen klebe.
Sofort ausgerückte Rettungskräfte fanden daraufhin in der Wohnung eine schwerverletzte 47-jährige Frau und einen schwerverletzten 51-jährigen Mann vor.
Trotz sofortiger Reanimation verstarb die Frau noch in der Wohnung. Der schwerverletzte Mann musste mit einem Rettungshelikopter in ein Spital geflogen werden.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen und die Schaffhauser Polizei haben ihre Ermittlungen zu diesem Vorfall aufgenommen. Wie es in einer gemeinsamen Mitteilung am Mittwoch heisst, wurde eine tatverdächtige Person festgenommen. Es wird wegen eines Tötungsdelikts ermittelt. Heute soll die Obduktion der getöteten Frau erfolgen.
Auskunft zur Beziehung zwischen dem Mann und der Frau konnte die Polizei am Dienstag noch nicht geben. Auch am Mittwoch heisst es: Gestützt auf das Amts- und Untersuchungsgeheimnis würden zurzeit keine weiteren Informationen erteilt. Eine Gefahr für die Bevölkerung habe zu keinem Zeitpunkt bestanden, heisst es.
Anwohner schockiert
Ein Augenschein vor Ort zeigte am Dienstag: Die Polizei war bis in die späten Abendstunden noch im Einsatz. Auch das Forensische Institut Zürich war zugegen. Anwohnerinnen und Anwohner zeigten sich schockiert ob des entsetzlichen Vorfalls. «Es macht mich betroffen, dass so eine schreckliche Tat in so naher Nachbarschaft passiert ist», sagt ein Anwohner zu den SN.
Zwei weitere Männer, die im selben Haus leben, in dem sich der Vorfall ereignet hat, konnten aufgrund des Einsatzes bis in den späten Abend nicht in ihre Wohnung zurückkehren.