Neuhausen: 15-jähriger Jugendlicher angefahren und schwer verletzt

Lucas Blumer | 
2 Kommentare
Auf der Zollstrasse wurde ein 16-jähriger Jugendlicher angefahren und schwer verletzt. Bild: Google Streetview

Schwerer Unfall in Neuhausen: Ein 15-jähriger Jugendlicher wurde am Freitagmorgen auf der Zollstrasse angefahren und schwer verletzt. Er musste mit einem Helikopter ins Spital geflogen werden.

Am Freitagmorgen, gegen 7.40 Uhr, ereignete sich ein Verkehrsunfall in Neuhausen, bei dem ein 15-jähriger Jugendlicher schwer verletzt wurde. Eine 57-jährige Autofahrerin war auf der Zollstrasse vom Ortszentrum aus in Richtung Jestetten unterwegs, als sie den jungen Mann aus noch unbekannten Gründen im Bereich des Fussgängerstreifens bei der Bushaltestelle Rhenania anfuhr.

Nach Erstbetreuung durch Passanten wurde der Jugendliche von einer Ambulanz-Crew der Spitäler Schaffhausen zu einer nahen Wiese beim Schulhaus Gemeindewiesen gebracht. Von dort musste mit einem Rettungshelikopter ins Spital geflogen werden.

Die Unfallursache ist gemäss Polizei Gegenstand laufender Ermittlungen. Während der Bergungsarbeiten und der Unfallaufnahme musste der Verkehr einspurig über die Zollstrasse geführt werden.

Transparenzhinweis

In einer früheren Version des Artikels wurde das Unfallopfer als sechsjähriger Bub beschrieben. Diese Aussage beruhte auf einer Fehlinformation durch die Polizei. Wir bitten um Entschuldigung.

Kommentare (2)

Roger Hafner Sa 25.01.2025 - 09:54

Den Kommentar von Slavisa Djordjevic unterstütze ich voll. Trotzdem möchte ich ergänzen, dass auch viele Fussgänger sich unklar und unvorteilhaft verhalten und sich damit selber in Gefahr bringen. Das muss ich als (meist) Radfahrer leider auch feststellen. Weder ein Auto, noch ein Fahrrad oder e-Bike kann man auf 5 Meter Distanz anhalten!
Dessen müssen sich die Fussgänger bewusst sein und sich entsprechend verhalten. In ihrem eigenen Interesse!
Die aktuellen gesetzlichen Regelungen sind nicht zum Schutz des Fussgängers ausgelegt! Hier besteht schon lange Handlungsbedarf, damit die Pflicht zu klarem Verhalten auch dem Fussgänger (wieder) auferlegt wird. Aber politische Ziele sind den Gesetzgebern offenbar wichtiger als der Schutz von Gesundheit und Leben.
Da nutzt dann auch Tempo 30 - ausser auf Quartierstrassen - wenig, da wird man nur weniger aufmerksam und unser aller Leben quälend langsam. Weil einige sich nicht richtig verhalten können und andere nicht wollen, dass sie es müssen. Sonst fehlen dann die Argumente für Tempo 30 flächendeckend.

Slavisa Djordjevic Fr 24.01.2025 - 13:15

Die Fussgängerstreifen auf der Hauptstrasse sind ein grosses Sicherheitsrisiko. Viele Autofahrer, insbesondere mit deutschen Kennzeichen, fahren mit überhöhter Geschwindigkeit und halten selten an. Aber auch Schweizer Fahrer verhalten sich oft rücksichtslos. Um Unfälle zu verhindern, sollten verstärkte Kontrollen durch die Verkehrspolizei erfolgen. Wer Fussgängern nicht den Vortritt gewährt, muss konsequent gebüsst werden. Verkehrssicherheit darf keine Option, sondern muss Pflicht sein!

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