Abstimmung neu mit vorfrankierten Couverts

Schaffhauser Nachrichten | 
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Neue Lösung bei Abstimmungen trotz alter Couverts. Bild: sba

In Neuhausen kommen bei der Abstimmung am Sonntag erstmals vorfrankierte Couverts zum Zug. Um Kosten zu sparen, wurden hierfür keine neuen Umschläge angeschafft.

Zwei Abstimmungen finden am kommenden Sonntag in Neuhausen statt: zu den Gemeindesteuern und zur gesetzlichen Verankerung der Schulleiter in der Gemeindeverfassung. Erstmals können die Einwohner die Abstimmungsunterlagen hierzu bei der Post einwerfen, ohne diese vorher mit einer Briefmarke zu versehen. Die Couverts wurden bereits vorfrankiert.

Einwohnerrat Renzo Loiudice (SP) hatte den Vorschlag zu dieser Massnahme gemacht. Die Hoffnung ist, mittels vorfrankierter Couverts die Stimmbeteiligung in Neuhausen zu erhöhen. Diese ist in der Rheinfallgemeinde im Vergleich zu anderen Gemeinden des Kantons Schaffhausen häufig relativ tief. Das Parlament hatte die Motion mit grosser Mehrheit für erheblich erklärt. Die Massnahme wurde zunächst für drei Jahre bewilligt.

Die Couverts werden per A-Post retourniert. Der Gemeinderat hatte diese «bürgerfreundliche» Lösung beantragt, könnten die Couverts vor Abstimmungen und Wahlen so doch noch relativ kurzfristig eingeworfen werden.

Wie Gemeindeschreiberin Janine Rutz mitteilt, wurden für die erste Abstimmung mit vorfrankierten Couverts am Sonntag Umschläge verwendet, die noch auf Lager waren. Der Hinweis, dass die Couverts zu frankieren seien, wurde darauf kurzerhand durchgestrichen (siehe Bild). Derzeit mache es keinen Sinn, neu gestaltete Couverts in Auftrag zu geben, da bald eine weitere Änderung bevorstehe, so Rutz.

Denn: Couverts können bald bis am Sonntag um elf Uhr abgegeben werden statt wie heute in den meisten Gemeinden nur bis Samstagmittag zwölf Uhr. Der Briefkasten am Neuhauser Gemeindehaus wird künftig also auch noch am Abstimmungssonntag selbst geleert. Der Kantonsrat hat der entsprechenden Änderung des Wahlgesetzes vor zweieinhalb Wochen ohne Gegenstimme zugestimmt. Auch diese Motion geht auf Loiudice zurück, der ebenfalls im Kantonsrat sitzt. Tritt die Änderung in Kraft, muss der entsprechende Hinweis auf der Couvert­rückseite über die letzte Annahme der Couverts geändert werden. (sba)

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