Jagdverwalter Vögeli wählte die sanfte Tour

Alfred Wüger | 
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Beim Einsatz am vergangenen Sonntag war ein Grossaufgebot der Polizei vor Ort. Bild: zvg

Dass der Jäger, der von der Schaffhauser Polizei in seinem Wohnhaus in Hallau in Gewahrsam genommen wurde, unter gesundheitlichen Problemen leidet, war Jagdverwalter Andreas Vögeli bekannt.

In einem Schreiben an die «Schaffhauser Nachrichten» schildert der Jäger Michael Werner aus Hallau seine Sicht des Polizeieinsatzes im Dorf vom letzten Sonntag. Polizeikräfte nahmen einen mutmasslich dementen Jäger in Gewahrsam. Der Grund: Jemand, der sich offenbar aus ­irgendeinem Grund bedroht gefühlt hatte, hatte die Polizei alarmiert.

Dass der betroffene Jäger nicht mehr im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sei, so ­Michael Werner, sei bekannt gewesen. ­«Bereits im November 2018 informierte das Amt für Jagd und Fischerei uns Jagdgesellschaften, im Auftrag von Jagdverwalter Andreas Vögeli, dass der betroffene Senior verwirrt sei und nur mit ‹Sondersetting› auf die Jagd dürfe. Also seit November weiss Herr Vögeli, dass ein verwirrter älterer Mann im Besitz von Waffen und Munition ist. Hätte er gehandelt, wie man das ­erwarten könnte, hätte er bereits im ­November den verwirrten Jäger entwaffnet.» Jagdverwalter Andreas Vögeli äusserte sich dazu auf Anfrage wie folgt:

«Wir waren uns einig, dass wir ihm keinen neuen Jagdpass mehr geben würden, sollte er den beantragen.»

Andreas Vögeli, Jagdverwalter des Kantons Schaffhausen

«Uns wurde im letzten Herbst aus dem näheren Umfeld des betroffenen Jägers ­gemeldet, dass es in der Jägerschaft hinsichtlich seiner Teilnahme an der Herbstjagd Bedenken gebe. Wir nahmen das sehr ernst, und ich führte mit ihm selber ein ­Gespräch und kam zur selben Einschätzung. Wir überlegten uns eine Gefährdungsmeldung an die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb), aber aus dem Umfeld des Mannes kam die Rückmeldung, er sei weder aggressiv noch gefährlich, und so verzichteten wir darauf, ihm die Waffen wegzunehmen.» Er sei, so Vögeli, zum Schluss gekommen, das sei nicht nötig. «Ich stehe nach wie vor zu diesem Entscheid.»

Der betroffene Jäger hätte jetzt, im Frühling 2019, einen neuen Jagdpass beantragen müssen. Vögeli: «Wir waren uns einig, dass wir ihm keinen mehr geben würden. Ein ­offizielles Verfahren zur Aberkennung der Jagdbefähigung indes wollten wir ihm, in Rücksprache mit seinem gesamten Umfeld, ersparen.» Man habe auch nicht die Kesb einschalten wollen, weil diese Massnahme vom Umfeld des Betroffenen wohl als unverhältnismässig beurteilt worden wäre.

Michael Werner, der den Betroffenen sehr gut kennt, findet allerdings den Polizeieinsatz vom letzten Sonntag unverhältnismässig. «Aber die Polizei», sagt Andreas Vögeli, «konnte das nicht wissen. Und die Person, die die Anzeige erstattet hat, hatte offenbar eine andere Einschätzung.» ­Michael Werner sagte ferner, dass der ­betroffene Jäger im Herbst 2018 tatsächlich zweimal auf der Jagd gewesen sei. Einmal in Wilchingen und einmal in Hallau. «In Wilchingen», so Werner, «konnte er ­allerdings nicht schiessen, weil er die falsche Munition mitgenommen hatte. Und in Hallau, wo ich ihn persönlich begleitete, hat er kein Wild gesehen.» Auch hat ­Michael Werner mit dem Betroffenen über seinen Gesundheitszustand gesprochen. «Er sagte mir in ein einem ersten Gespräch, er wolle seine Jagdsachen abgeben. In einem zweiten Gespräch wusste er davon allerdings nichts mehr. Ich habe ihm ausserdem angeboten, ihm die Waffen ­abzukaufen.»

Die Angehörigen des betroffenen Jägers wollten sich gestern zur Angelegenheit nicht äussern.

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