Fall Rimuss: Staatsanwaltschaft Schaffhausen klagt zwei Personen an

Schaffhauser Nachrichten | 
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Im Falle Rimuss wurde Anklage erhoben.

Die Untersuchungen sind abgeschlossen: Anders als erwartet erhebt die Staatsanwaltschaft Schaffhausen im Fall Rimuss gegen zwei Personen Anklage.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen hat im Fall Rimuss Anklage gegen zwei beschuldigte Personen wegen der Begehung von Vermögensdelikten erhoben. Demnach gehe es um «mutmassliche strafbare Handlungen zum Nachteil der RWKR Hallau AG». Die RWKR Hallau AG ist das Überbleibsel der ehemaligen Rimuss- und Weinkellerei Rahm. Dieser Teil ging bei der Übernahme 2017 nicht an die Davaz Holding. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, seien «zwei Verfahren wegen diverser Vermögensdelikte geführt und diese nun mit Anklageerhebung an die Strafkammer des Kantonsgerichtes Schaffhausen abgeschlossen» worden. Den beschuldigten Personen werde für den Deliktszeitraum 2011 bis 2018 insbesondere mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung beziehungsweise Gehilfenschaft dazu vorgeworfen.

Im April 2017 wurde bekannt, dass Gelder der Rimuss Weinkellerei Rahm AG veruntreut wurden. Das Unternehmen war gleichzeitig Sponsor des damaligen NLA-Damenfussbalteams FC Neunkirch. Pikant: Der Sportchef des Teams war auch ein Kadermitarbeiter beim Sponsor. Nach Bekanntwerden der Veruntreuung zog sich der FC Neunkirch aus «finanziellen Gründen» aus der NLA zurück. Der langjährige Finanzchef der Rimuss AG hatte 2017 zugegeben, dass er sechsstellige Beträge entwendet hatte. Er reichte Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft ein. Die Vorfälle ereigneten sich vor der Übernahme der ehemaligen Rimuss- und Weinkellerei Rahm AG durch Andrea Davaz. (rd)

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